Hallo, mein Erziehungsurlaub endet am 03.03.02. Zur Zeit arbeite ich als 630.-DM Kraft von zu Hause aus bei meinem alten Arbeitgeber. Dieser Vertrag wurde jedoch nie schriftlich abgeschlossen sondern nur mündlich. Muss ich jetzt trotzdem mein altes Arbeitsverhältniss kündigen wenn ich keine Betreuung für mein Kind habe? Welche Fristen sind einzuhalten. Oder gilt der 630.-DM Job als neues Beschäftigungsverhältnis, da ab diesem Datum ein neuer Eintrittstermin bei meinem alten Arbeitgeber erscheint? Bin jetzt sehr unsicher, da ich den 630.-DM Job auf keinen Fall verlieren möchte. Wie verhalte ich mich richtig? Vielen Dank im Voraus. Gruss Kerstin
Mitglied inaktiv - 06.01.2002, 15:05