Frage: Elternzeitverteilung

Hallo Frau Bader, können Sie mir mitteilen, ob eine Verteilung der Elternzeit rechtens ist? KS ist am 30.10. Ich bin Beamtin. 1. Elternzeit Abschnitt 1: Nach Mutterschutzfrist bis einschließlich 30.11.19 2. Dezember 2019 wird mit der Elternzeit pausiert und Resturlaub genommen, als VollzeitKraft. 3. ElternzeitAbschnitt 2: 01.01.20 bis einschließlich 30.11.20, jedoch mit Erwerbstätigkeit 25std/Woche. Es geht mir darum, meinen Resturlaub von 30 Tagen nicht zu verlieren und diesen als Vollzeitkraft zu nehmen. Vielen Dank

von Kathii1988 am 09.10.2018, 12:47



Antwort auf: Elternzeitverteilung

Hallo, Sie verschenken so EG. Besser nehmen Sie den Urlaub nach der EZ (§ 16 BEEG) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Elternzeitverteilung

Ich glaube, dass es so wie du es schreibst, geht. Es sind allerdings zwei EZ Abschnitte und du nimmst nach 12 Monaten 1 Monat keine EZ. Da muss dein AG zustimmen. Würdest du bsp. EZ vom 30.10.18-30.11.20 nehmen, dann hättest du schon über 24 Monate und Anspruch die übrigen 11 Monate ohne Zustimmung vom AG. Trotzallem könntest du bsp. EZ von 30.10.18-31.12.19 nehmen, du bleibst zu Hause, und vom 1.1.20-30.11.20 TZ in EZ arbeiten und im Dezember 20 würde dein VZ-Vertrag wieder aktiv sein, du nimmst deinen Resturlaub (30 Tage) und ab Januar 21 arbeitest du wieder. Entwerder weiter TZ in EZ (bis max. dann 29.11.20 möglich) oder VZ.

von Ani123 am 09.10.2018, 18:54



Antwort auf: Elternzeitverteilung

Warum verlierst du den Urlaubsanspruch? Der bleibt doch bestehen bis ins Folgejahr nach der EZ. Selbst wenn du in der EZ arbeitest, ruht ja der eigentliche Vertrag, und damit auch der Urlaub der an diesen gebunden ist.

von Felica am 09.10.2018, 19:38