Frage: Elternzeitteitraum

Hallo, ich habe für unseren jüngsten Sohn 36 Monate Elternzeit ab Geburt bei meinem Arbeitgeber beantragt und genehmigt bekommen. Allerdings hat mein Mann auch zwei Monate Elternzeit in diesem Zeitraum beantragt und genommen. Zählen die Monate beider Elternteile zusammen und gehört die Mutterschutzzeit nach der Geburt zur Elternzeit? Falls ich ich nun den falschen Zeitraum beantragt haben sollte, was kann ich jetzt machen? Liebe Grüße und vielen Dank schon mal Sabrina

von Sam153 am 26.04.2018, 14:54



Antwort auf: Elternzeitteitraum

Hallo, jedes Elternteil kann für jedes Kind bis zu drei Jahre Elternzeit ab Geburt beantragen. Beide Zählungen gehen unabhängig voneinander. Wenn Sie also die 36 Monate ab Geburt genommen haben, ist Ihre Elternzeit aufgebraucht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2018



Antwort auf: Elternzeitteitraum

Jeder Elternteil hat drei Jahre Elternzeit zur Verfügung. Dein Mann also theoretisch sogar noch zwei Jahre und 10 Monate Elternzeit übrig. Und Ja, Mutterschutz nach Geburt zählt zur Elternzeit der Mutter, du hast also alles verbraucht, was dir zur Verfügung stand. Praktisch musst du am dritten Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten gehen.

von Dojii am 26.04.2018, 16:48