Sehr geehrte Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit für mein erstes Kind was letztes Jahr im September geboren wurde. Dieses Jahr im Oktober kommt mein zweites Kind zur Welt. Ich möchte die Elternzeit des ersten Kindes nun am Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden, damit ich wieder Gehalt + Zuschuss der KK bekomme. Muss ich den Antrag NUR beim Arbeitgeber stellen? Was passiert mit dem Elterngeld für Kind 1? Mutterschutz fängt 2 Wochen vor dem 1. Geburtstag an und überschneidet sich somit um 2 Wochen, in denen ich dann nicht mehr in Elternzeit für Kind 1 bin. Muss die Beendigung auch bei der Elterngeldstelle schriftlich gemeldet werden? Vielen Dank und liebe Grüße
von Madla am 18.07.2019, 19:55