Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Jedoch habe ich noch eine Frage. Ich habe ja bisher 1 Jahr EZ in Anspruch genommen und möchte dies durch drohende Arbeitslosigkeit verlängern. Wenn ich gekündigt werde muss ich mich doch arbeitslos melden und nicht arbeitssuchend, oder? Kann ich denn die restlichen 2 Jahre EZ die mir eigentlich zustehen würden auch noch in Anspruch nehmen wenn ich keine Arbeit mehr habe? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Kathi
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 13:56