Frage: Elternteilzeit

Hallo, Wenn ein Antrag auf Elternteilzeit abgelehnt wird (wegen Wunscharbeitszeitverteilung muss ja der komplette Antrag abgelehnt werden, Teilzeitstellen gibt es aber) und man dann mit dem AG bespricht, welche Alternativen möglich (hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung) sind und der AN diese dann schriftlich bestätigt, sollte dies doch eigentlich klar gehen oder? Oder muss man dann einen neuen Antrag mit den im Gespräch genannten Alternativen stellen? Da man grundsätzlich während der Elternzeit 2x das Recht hat, die Arbeitszeit währenddessen zu kürzen, wäre mir dann dieses Recht nicht genommen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

von Josama am 08.11.2019, 09:57



Antwort auf: Elternteilzeit

Hallo, wenn beide sich einig sind, muss man keinen neuen Antrag stellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2019