Frage: eltergeld Grenzgänger

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte fragen wie das ist, wenn eine niederländische Frau an der Grenze zu Deutschland in den Niederlanden wohnt und in Deutschland arbeitet und Steuern zahlt. Ich habe gelesen, dass es für Grenzgänger Sonderregelungen gibt. Ich habe aber keine gefunden. Hat sie Anspruch auf eg und ez und kg? Lg Milla

Mitglied inaktiv - 23.03.2019, 12:56



Antwort auf: eltergeld Grenzgänger

Hallo, In diesem Fall bekommen Sie Familien-Leistungen wie das Elterngeld vorrangig von dem Land, in dem Sie arbeiten. Dabei bedeutet „vorrangig“, dass das andere („nachrangige“) Land Ihnen möglicherweise ebenfalls etwas zahlt – nämlich dann, wenn die Familien-Leistung dort höher wäre. In einem solchen Fall zahlt Ihnen das andere Land den Unterschied (sogenannter Unterschieds-Betrag). Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist, dann bekommen beide Elternteile Familien-Leistungen vorrangig von dem Land, in dem dieser Elternteil arbeitet. Wenn beide Eltern in verschiedenen Ländern arbeiten, dann bekommen beide Eltern Familien-Leistungen vorrangig von dem Land, in dem auch das Kind wohnt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.03.2019