Hallo, wir haben zuhause 2 Babys , eine 14 Tage und andere 16 monate. Für unserre erste Baby haben ich Bereuung von kinder unter 3 Jahren beantrag. ( für 3 Jahre ) Beim Jobcenter.
Die Frage ist :
Darf für unssere neugeborene mein Man das auch beantragen. ( ist Teilzeit beschäftig )
Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3) steht nur beispiel -
In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen.
Wie siet das Mit mehrere Babys ???
Danke für Antwort
Dana
von
rybatko2013
am 04.01.2017, 19:05
Antwort auf:
Eltenzeit und Betreung
Hallo,
er ein Kind und Sie ein Kind und keiner muss arbeiten? Dabei alles auf staatliche Leistung? Nein, das geht ganz sicher nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2017
Antwort auf:
Eltenzeit und Betreung
Wenn ihr Euch das leisten könnt.
Der Staat wird das nicht bezahlen damit ihr beide Zuhause bleiben könnt.
Hier ist die Unzumutbarkeit auch nur bis zu einem Jahr, ab da hat ein Kind einen Anspruch auf Betreuung und der Steuerzahler den Anspruch dass man zumindest Teilzeit für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt.
von
Sternenschnuppe
am 04.01.2017, 20:35
Antwort auf:
Eltenzeit und Betreung
Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Willst du wissen, ob ihr beide zuhause bleiben könnt, weil ihr zwei kleine Kinder habt? Oder was ist dein Anliegen?
von
Lebkuchenfrau
am 04.01.2017, 21:28
Antwort auf:
Eltenzeit und Betreung
Und bitte rechtzeitig das nächste Kind planen...
von
Tini_79
am 05.01.2017, 06:26
Antwort auf:
Eltenzeit und Betreung
Die waren doch sicherlich nicht geplant, wo denkst Du hin ;-)
Und für mehr gemeinsame Zeit soll dann das Jugendamt / die Gemeinde bitte auch die Krippenkosten übernehmen....
Sorry, aber da kann einem nur die Hutschnur hochgehen.
von
Sternenschnuppe
am 05.01.2017, 14:43