Frage: Einschulungskorridor

Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist am 29.9.2013 geboren und somit im September 2019 Schulpflichtig. Wir würden Ihn aber gerne zurückstellen lassen und haben schon Empfehlungen von Kindergarten und kinderarzt. Nun bereitet aber gerade die bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf vor, der voraussichtlich im Februar 2019 im Ministerrat behandelt werden soll. Darin ist vorgesehen, einen Einschulungskorridor* (vom 1.7. bis 30.9.) bereits zum neuen Schuljahr 2019/20 einzuführen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich um eine Gesetzesänderung handelt. So ist der Einschulungskorridor zwar geplant, dem Beschluss des Landesgesetzgebers kann aber nicht vorgegriffen werden. Können wir uns trotzdem bei der einschulung bereits auf diesen Gesetzesentwurf berufen und uns den langwierigen Prozess der Rückstellung sparen?das wäre doch für alle Beteiligten einfacher.. wir haben Rechtschutz;-)) Viele Dank schon im voraus!! *Einschulungskorridor bedeutet,dass bei Kindern,die zwischen dem 1.7 und 30.9 geboren sind,die Eltern entscheiden dürfen, ob das Kind eingeschult werden soll..

von Mercedes22 am 08.01.2019, 19:02



Antwort auf: Einschulungskorridor

Hallo, auf einen Entwurf können Sie sich zunächst einmal nicht berufen. Es hängt dann von den Landesgesetzen ab, inwieweit es möglich ist, das Kind zurückzustellen. Bei uns hier in Rheinland-Pfalz ist das nahezu unmöglich, meinen Sohn, sechs Tage vor dem Stichtag geboren, konnte trotz aller Bemühungen nicht zurückgestellt werden. Das geht hier nur, wenn das Kind in welche erheblichen Einschränkungen hat. Das es einfach noch nicht schulreif ist, reicht nicht aus. Wie das in Bayern ist, kann ich nicht beurteilen, das müssen Sie mit der Aufsichtsbehörde klären. Hat denn die Schuluntersuchung schon stattgefunden? Die haben auch die Möglichkeit das Kind zurückzustellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2019



Antwort auf: Einschulungskorridor

nein. auf einen entwurf kann man sich doch nicht berufen!! erst wenn das gesetz durch ist und offiziell gilt. was hat da eure rechtsschutz damit zu tun?

von mellomania am 08.01.2019, 19:58



Antwort auf: Einschulungskorridor

Ja ich weiß, dass man sich auf keinen Gesetzesentwurf berufen kann. Aber der Entwurf beinhaltet den einschulungskorridor bereits für dieses Schuljahr. D.h. die Wahrscheinlichkeit ist hoch,dass das Gesetz im Laufe dieses Jahres noch beschlossen wird. Die Schulen hätten dann nur unnötigen Stress und müssten viele einschulungen wieder rückgängig machen.also wenn eine Familie schon bei der Einschulung sagt,sie möchten das Kind gemäß einschulungskorridor nicht einschulen, sollten die Schulen doch diesem Wunsch entsprechen, oder? diese Kinder würden nur unnötig Hortplätze belegen usw.(wir kriegen z b. Auf jeden Fall einen Hortplatz,da wir beide Vollzeit arbeiten)

von Mercedes22 am 09.01.2019, 06:23



Antwort auf: Einschulungskorridor

Zum Thema Rechtsschutz:die einschulung ist ein Verwaltungsakt,gegen den man Klagen kann. Sobald das Gesetz durch ist, können wir gegen die einschulung klagen und das können wir auch schon vorher erwähnen,falls die Schule nicht mitmacht

von Mercedes22 am 09.01.2019, 06:25



Antwort auf: Einschulungskorridor

Wir wohnen auch in Bayern und ich kenne einige Kinder aus dem letzten Jahr, die - auch auf Wunsch der Eltern - zurückgestellt wurden, weil sie entweder im neuen Einschulungskorridor oder sogar noch kurz davor Geburtstag haben. Das war bei allen ziemlich problemlos, nachdem die KiTa der Einschätzung der Eltern zugestimmt hatte. Ich würde da ehrlich gesagt jetzt kein großes Fass aufmachen und mit noch nicht verabschiedeten Gesetzen um mich werfen, wenn es wahrscheinlich eh kein großes Problem sein wird. Ich meine, ihr habt bereits entsprechende Empfehlungen von KiGa und KiA. Es gibt im Grunde genommen keinen Grund, dass diese nur aufgrund des Geburtstages von irgendjemand ignoriert werden sollten.

von basis am 09.01.2019, 09:11



Antwort auf: Einschulungskorridor

Auf einen Entwurf kannst du dich nicht berufen - es ist ja noch kein beschlossenes Gesetz. Also darauf verlassen, dass es zum Gesetz tatsächlich kommt und dann, wenn es nicht rechtzeitig beschlossen wurde, klagen, eher nicht. Die Gesetzesgrundlage für eine Klage wäre ja gar nicht vorhanden. Um ganz sicher nicht einschulen zu müssen, werdet ihr wohl eine Rückstellung beantragen müssen. Wenn ihr jetzt bereits Empfehlungen habt, sollte es doch kein Problem sein. Ging bei den Kindern die ich kenne, auch ohne großen Aufwand. Rückstellung beantrag, Empfehlungen diesbezüglich eingereicht, fertig. Schultest fand dennoch statt, fiel ja aber - wenn die Empfehlungen keine Gefälligkeiten waren - eben auch entsprechend aus. Entweder, weil die Aufmerksamkeit, Konzentration oder eben bestimmte Fähigkeiten nicht ausreichend vorhanden waren oder weil Kind sich gar nicht ohne Mama auf irgendetwas eingelassen hat.

von cube am 09.01.2019, 11:47