Frage: Einmalige Leistungen vom Sozialamt

Was kann ich fürs Baby vom Sozialamt bekommen? Vieles ist ja als nicht notwendig eingestuft.

Mitglied inaktiv - 19.05.2002, 20:49



Antwort auf: Einmalige Leistungen vom Sozialamt

Liebe Lindse, Wenn Sie bereits Sozialhilfe erhalten, wird Ihre Hilfe zum Lebensunterhalt ab der 12. Schwangerschaftswoche erhöht. Zudem können Sie eine Beihilfe für Umstandskleidung beantragen. Den einmaligen Zuschuss zum Kauf von Schwangerschaftsbekleidung können Sie bei Ihrer zuständigen Außenstelle auch beantragen, wenn Sie keine Sozialhilfe bekommen, aber trotzdem nur über ein niedriges Einkommen verfügen. Für das Baby können Sie eine Beihilfe zum Kauf der Babyausstattung erhalten. Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von laufender oder einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen, können Sie beim Sozialamt die Übernahme der Kosten für eine Babyerstausstattung beantragen. Derzeit wird ein Betrag von bis zu 695,36 € gewährt, der für die Anschaffung eines Kinderwagens, eines Kinderbettes mit Zubehör und der Babyausstattung für das erste Lebensjahr nötig ist. Ansonsten fragen Sie bitte am Sozialamt, ob man noch mehr erhält. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2002



Antwort auf: Einmalige Leistungen vom Sozialamt

Hallo Lindse, in den meisten Städten gibt es Schwangerschaftsberatung, in HH z.Bsp. vom SKS. Die rechnen dir gleich aus, was du als einmalige hilfeleistung bekommst. Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate mitbringen (auch vom Ehepartner) Gruß aus HH

Mitglied inaktiv - 20.05.2002, 07:54