Hallo, ich habe gerade einen ziemlichen "Kampf" um meinen Unterhalt gegenüber dem Kindsvater (nicht verheiratet) hinter mir. Kampf in dem Sinne, daß sich unsere Anwälte nie so einig waren wie wir und wir kurzerhand vor einigen Wochen entschieden haben, alles ohne Anwälte zu regeln, da das Geld in unseren Kleinen da viel besser angelegt ist. Mein letzter Anwalt ist der Schwager meiner Schwester und ich bin nur zu ihm, weil ich von ihm einfach nur mal ausgerechnet haben wollte, wieviel bei seiner Rechnung rauskommen würde, zu wieviel Unterhalt der Kindsvater verpflichtet wäre, da mein voriger Anwalt null Ahnung hatte. Ich habe ihm aber gleich gesagt, daß wir dabei sind, uns zu einigen. Nachdem ich zum 1. Gespräch bei dem neuen Anwalt war und einmal noch mit ihm telefonierte, machte mir der Kindsvater ein Angebot und ich rief erneut den Anwalt an, um ihm zu sagen, daß seine Arbeit beendet wäre und erzählte ihm von dem Angebot. Nun habe ich, trotz Verwandschaft, eine fette Rechnung bekommen, wo ua eine "Einigungsgebühr" in Höhe von 127,50 Euro berechnet wurde. Ist das korrekt? Er hatte mit der Einigung überhaupt nichts zutun und vorher waren die Verhältnisse eigentlich schon klar. Bin für eine Antwort sehr dankbar. Viele Grüße, Kerstin
Mitglied inaktiv - 14.04.2005, 07:21