Frage: Einige Fragen zur Entmüdigung mt

Hallo ! Ich wollte mal Ihre Meinung zum Entmüdigen hören . Weiß garnicht wie ich anfangen soll . Mein Vater liegt seit 1 Woche am Beatmungsgerät und jetzt soll das Landgericht hinzugezogen werden , wer die entscheidung für mein Vater übernehmen soll . Meine Mutter und mein Bruder würden das gerne übernehmen , nur was kommt auf ihnen zu ??? Die Ärzte sagten es muß unbedingt das Gericht hinzugezogen werden . Wir verstehen das nicht ganz , aber es muss ja seine Richtigkeit so sein , oder ? Was kommt auf einen zu und wann bekommt man vom Gericht bescheid ?Geht das schnell? Was kostet so ein Mann der vom Gericht gestellt wird ? Man muss das aus eigener Tasche bezahlen , aber wie wenn man fast keine Rente bekommt ? Wird das nach dem Einkommen berechnet ? Ich meine immer noch das man die Maschine abstellen soll , es ist zwar sehr schwer , aber er atmet doch nicht mal mehr alleine sondern seit 1 Woche atmet die Maschine für ihn . Er schläft doch und dann schläft er doch für immer , warum noch quälen ??? Aber die Entscheidung liegt ja nicht bei mir alleine . Hat sowas von Euch schonmal durchgemacht ? Wäre für jede Antwort dankbar . Sorry , ist lang geworden , danke für´s lesen . Die trauige Schnuller

Mitglied inaktiv - 06.11.2002, 15:01



Antwort auf: Einige Fragen zur Entmüdigung mt

Hallo, auch mein Mitgefühl. War letztes JAhr auch in der Situation, die sich aber (leider )von selbst geklärt hat. Alles Scheiße. Sorry, dass musste ich jetzt loswerden, wenn ich eigentlich nichts persönliches schreibe. Rechtlich haben meine Vorredner gute ARbeit geleistet. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2002



Antwort auf: Einige Fragen zur Entmüdigung mt

Hallo Schnuller! Als erstes meine richtige Anteilnahme! Aus beruflichen Gründen weiß ich zu berichten, daß ein Gericht hinzugezogen werden muß. So sagt der Gesetzesgeber. Dieses Gericht entscheidet auch wer die Entscheidungen für Dein Vater nehmen darf. Wie schnell diese Gericht kommt und entscheidet hängt, soviel ich weiß, von der einzelne Situation ab. In Deiner Fall sehr schnell, vermutlich. Und auch soviel ich weiß, ist das kostenlos. Ich hoffe ich hab Dir ein bißchen helfen können. Liebe Grüße David Robert und Helena

Mitglied inaktiv - 07.11.2002, 11:51



Antwort auf: Einige Fragen zur Entmüdigung mt

Hallo! Euere Situation ist wirklich schrecklich. Entmündigt wird heute aber niemand mehr, man kann jemanden allerdings unter Pflegschaft stellen lassen. Diese wiederum kann sich auch nur auf Teilbereiche des täglichen Lebens beziehen. D.h. ihr könnt Pflegschaft z.B. nur für die medizinischen Entscheidungen beantragen. Dazu wendet man sich am besten an das nächste Amtsgericht und bespricht die notwendigen Formalitäten mit den dortigen Sachbearbeitern. Ein Problem bei dem ganzen Spaß ist nur, daß es 1. relativ lange dauern und 2. man zwar ein Familienmitglied als Vormund beantragen kann, dies jedoch nicht angenommen werden muß. Dann würde jemand extern dazu bestimmt, der nicht zwingend seriös sein muß. Es gibt reihenweise Prozesse, die zwischen Vormund und den betroffenen Familien geführt werden, da der Vormund z.B. von seinem Recht das Konto des unter Pflegschaft Gestellten kräftig für die eigene Kasse Gebrauch gemacht hat. Ergo: Vorsicht! Alles Gute! Heike

Mitglied inaktiv - 07.11.2002, 12:01