Frage: Eine Geldfrage...

Liebe Frau Bader! Ich habe eine Frage bezüglich finanzieller Unterstützung während des Mutterschutzes und der Zeit danach. Ich bin seit Oktober 2000 berufstätig und mit dem Beginn meines Mutterschutzes läuft mein Arbeitsvertrag aus.Im Moment verdiene ich 5400,- DM brutto. Mein Mann ist noch in der Ausbildung( Referendar Lehramt im ersten Jahr) und verdient gerade mal 1700,- DM im Monat. Haben wir, ausser dem normalen Mutterschutzgeld von der Krankenkasse bzw. Erziehungsgeld, Anspruch auf finanzielle Unterstützung( Arbeitslosenhilfe, Sozialamt)von seiten des Staates? Vielen Dank im voraus, Nina

Mitglied inaktiv - 08.01.2002, 09:39



Antwort auf: Eine Geldfrage...

Liebe Nina, wenn Sie die Voraussetzungen (AAnwartschaften) erfüllen, erhalten Sie u.U. Arbeitslosengeld. Problematisch ist, dass Sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Dann kommt Sozialhilfe in Betracht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2002