Frage: Einbennenung

Ich habe eine 1 1/2 jährige Tochter die meinen Nachnamen trägt. Mit dem Kindsvater haben wir keinen Kontakt. Mein "neuer" Lebensgefährte und ich wollen heiraten, und ich möchte das meine Tochter und ich den Nachnamen meines Lebensgefährten tragen (mein Lebensgefährte ist damit einverstanden). Muss ich die Einwilligung des Kindsvaters dazu haben, und gibt es je nach Bundesland verschiedene rechtliche Möglichkeiten bzw. Aussagen (wir wohnen in Niedersachsen)? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 21.06.2001, 21:43



Antwort auf: Einbennenung

Liebe Steffi, nein, das ist einheitlich geregelt. Nach Ihrer Schilderung gibt es mit dem Kindsvater keine Ehe und somit auch keinen Familiennamen? ES trägt Ihren Nachnamen? Dann ist eine Zustimmung nicht erforderlich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2001