Frage: eilt!!!!!!!!!!!!

habe etwas was mich nicht mehr losläßt und meine Schwangerschaft betrübt, weil ich mir gedanken mache, die mich nachts kaum noch schlafen lassen. Meine eltern haben mir mein Elternhaus im wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. In dem Vertrag steht drin, daß im falle, daß ich vorzeitig versterbe, sie das Haus kostenlos zurückfordern können. In dem Vertrag wurde dann aufgenommen, daß ich ihnen mit meiner Unterschrift die Vollmacht gebe, das Haus zurückzufordern. Damals habe ich mir mit 23 keine Gedanken darüber gemacht. Auf die Sicherung meiner ansprüche im Grundbuch wurde verzichtet. Auch dieser Satz ist mir jetzt erstmals ins bewußtsein gekommen. Nun mache ich mir totale Gedanken was ist, wenn mir bei der Geburt was passiert. wie ist das denn rechtlich geregelt, wenn meine Eltern kostenlos das haus zurückfordern können, wenn ich vor ihnen versterben sollte, was hat denn mein Mann (er ist mein Erbe) für Rechte? Was bedeutet kostenlos? Haben wir Anspruch, daß mein Mann als mein Erbe das bekommt, was ich mal reingesteckt habe. Weil es kann ja irgendwie nicht angehen, daß wir, wir tragen also die kosten für das Haus, alle reparaturen usw. mein Eltern zahlen nichts, daß wenn mir was vor meinen Eltern passieren sollte, daß das ganze Geld was wir reingesteckt haben, quasi für die Katz ist. Also ich bin davon ausgegangen, daß in dem Vertrag steht, falls ich kinderlos versterbe. Aber jetzt nach genauem Nachlesen des Vertrages, habe ich gesehen, daß es nicht da stand. deswegen habe ich mir die ganzen jahre über keine gedanken darüber gemacht, weil ich dachte, es ist ja nur so lange, bis wir mal Kinder haben. Aber da das jetzt nicht da steht, bin ich seit zwei Tagen total in Panik und total in unruhe. Es tut so gut, sich das alles mal von der Seele schreiben zu können. Also meine Eltern machen wirklich nichts, mein Mann übernimmt die ganze Gartenpflege, wir tragen alle Reparaturen und versicherungen für das Haus. Deswegen fände ich es ungerecht, wenn mir vorzeitig was passieren würde, daß meine eltern es kostenlos zurückfordern können, ohne uns die auslagen und renovierungen ersetzen zu müssen. Wir haben in die restaurierung des hauses bereits 50.000,-- DM gesteckt und weil ja immer mal was zu machen ist bei einem Haus was 40 Jahre alt ist, werden die Investitionen noch steigen. Daher meine Frage: 1. Was bedeutet kostenlos zurückfordern. 2. haben wir anspruch auf unsere Investitionen? 3. kann ich meinem Mann eine vollmacht schreiben, daß er im falle meines Todes, das geld was ich reingesteckt habe, in meinem Namen zurückfordern kann. 4. Muß diese Vollmacht notariell sein oder kann ich sie wie ein privatschriftiches Testament verfassen. Ich hoffe, sie schreiben nicht, daß ich zum anwalt gehen soll, das will ich sowieso, aber ich muß mir einfach mal einen rat holen und mich ausquatschen und es tut gut diesen ganzen ballast sich mal runerzuschreiben. Ich hoffe auf ihre antawort. Vielen Dank, das läßt mich nämlich alles nachts nicht mehr schlafen, und es schadet ja auch meiner schwangerschaft und em baby. danke

Mitglied inaktiv - 26.10.2002, 20:32



Antwort auf: eilt!!!!!!!!!!!!

also was ich noch hinzufügen möchte, ich habe damals allein die kosten für die umschreibung im grundbuch getragen, sowie den vertrag, habe 50.000,-- Dm für renovierungen reingesteckt und auch die renovierungskosten für die etage meiner eltern bezahlt, ich war damals so doof und habe das mit anfang 20 gar nicht überblickt, ich habe gespart und gespart und meine eltern sagten damals, sie vertrauen mir und geben mir das haus. aber im grunde genommen ist es ja so, sie machen nichts auf dem 2.000 qm großen grundstück, die reparaturen gehen zu unseren kosten, es ist alles im garten verbaut undman ärgert sich und bestimmen wollen sie auch alles. da mußte dieses jahr ein baum raus und mein vater meinte, die wurzeln müßten mit ausgegraben werden. also die mischen sich überall rein. ich habe damals neue türen auf der etage meiner eltern bezahlt und ich denke, daß es ja nicht sein kann, wenn ich vor ihnen versterbe, daß sie das haus zurückfordern und alles was ich reingesteckt habe für die katz ist, das müßte doch dann wenigstens mein mann als mein erbe erhalten. im garten machen sie auch nichts!

Mitglied inaktiv - 26.10.2002, 20:36



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Liebe Katja, bei uns ist die Situation ähnlich, d.h. meine Schwiegereltern haben ebenfalls ein Testament gemacht, das nur link ist. Meiner Schwägerin wurde das eine Haus zu Lebzeiten meiner Schwiegereltern geschenkt, da sie das Lieblingskind und ihre Kids wiederum die Lieblingsenkel sind. Mein Mann und ich haben meinen - nicht nur unserer Ansicht nach - geistesgestörten Schwiegervater und meine in Selbstmitleid zerfließende Schwiegermutter im Haus. Dieses erhält mein Mann aber erst nach dem Tod beider Elternteile und muß meiner geldgierigen Schwägerin, die faul wie Dreck ist, auch noch 35.000€ als angeblichen Wertausgleich zahlen. Das Testament ist leider kaum anfechtbar und diskriminiert unseren Sohn im höchsten Maße. Du siehst, bösartige Eltern, die ihre Kinder über den Tisch ziehen gibt es überall. Dir wird nur der Weg zu einem guten Rechtsanwalt bleiben, wobei ich mich da eher auf Mundpropaganda als auf die Auskünfte der Anwaltskammer verließe. Die Erstberatungsgebühr beträgt max. 180.-€. Deine Eltern haben, je nach Formulierung und Art des Schriftstückes u.U. tatsächlich das Recht, das Haus dann kostenlos zurückzufordern, schließlich bist Du im Augenblick die Eigentümerin. Der Rückforderung ist eine Art Testamentsbestimmung und für ein Erbe muß man i. allgem. nichts bezahlen. Dein Mann schaut daher tatsächlich in die Röhre. Dein Kind hat allerdings immer ein unumstößliches Recht auf seinen Pflichtteil. Wieso läßt Du Deine Eltern nicht Miete zahlen, um Deinem Mann wenigstens seine Auslagen zurückzuerstatten? Wenn Sie Dich linken, dann kannst Du Dich doch revanchieren. Deinen Erbanspruch kannst Du auch notariell nicht an Deinen Mann abtreten. Du kannst dort allerdings festhalten lassen, welche Beträge er zu welchem Zwecke in das Haus investiert hat. Ansonsten bleibt, alles beim Notar niederschreiben lassen, sich über einen Ehevertrag zur gegenseitigen Absicherung beim RA beraten, ein eigenes Testament aufsetzen (kann man nicht früh genug tun!) und vom RA auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Eine Möglichkeit gäbe es noch. Wenn die Schenkung bereits über zehn Jahre her ist, dann kannst Du das Haus verkaufen. Was Du mit der Verkaufssumme machen darfst, erklärt Dir ein Fachmann. Alles Gute! Heike

Mitglied inaktiv - 26.10.2002, 21:20



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Also das meine Eltern miete zahlen,d as ist nicht drin. Denn im Vertrag steht, sie wohnen kostenlos. Wir haben nur einen Zähler im Haus und sie geben uns Geld für Strom und wAsser, abernach ihrer Berechnung was sie vor 10 Jahren bezahlt haben. Obwohl sie wissen,daß das ja auch alles teurer wird. Aber ich kann nicht verstehen, daß sie das kostenlos zurückbekommen, immerhin habe ich auch ca. 50.000,-- DM in die Renovierung gesteckt. Und ich denke, das kann ja wohl nicht wegsein. Ich bin immer davon ausgegangen, daß im Vertrag steht, wenn ich kinderlos versterbe, aber das wort kinderlos steht da gar nicht. Deswegen mache ich mir jetzt auf einmal erst solche Gedanken, weil ich ja immre dachte, na ja wenn du kinder hast, dann können sie es nicht mehr zurückfordern und dann habe ich meinen Mann als Erbe eingesetzt per Testament und dachte es sei alles geregelt und jetzt viel mir alles wie Schuppen von den augen. auch das da drin stand, daß ich auf die Sicherung meiner Ansprüche im Grundbuch verzichte. Aber ich habe das Haus mit 20 Jahren überschrieben bekommen, da hat man da noch nicht durchgeblickt. Außerdem haben wir die eltern im haus und können uns später um die Pflege kümmern und sie haben sich in allem abgesichert. ich dachte sie geben mir das haus, weil sie mich lieben, aber es war wohl nur eigennutz. Schließlich brauchen sie ja jetzt im garten nichts mehr zu machen und die Rechnungen kommen an uns Wasser, Strom, sie geben ihre paar Mark im Monat ab, wir zahlen noch Brandversicherung, andere Versicherungen fürs Haus, Reparaturen usw. Das kann einfach nicht sein. Ich glaube uns bleibt nur der Weg noch zum Anwalt.

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 07:04



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mir geht es eigentlich nur darum, wie ich das was ich reingesteckt habe, meinem Mann als Erbe vermachen kann.

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 07:05



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Hallo Katja, ich verstehe Dein Problem bestens. Leider wirst du aber, meiner Ansicht nach, nicht um den Gang zum Rechtsanwalt herumkommen. Das, was Du bisher hineingesteckt hast, kannst Du nicht mehr retten (wir hatten am Freitag eine ähnliche Diskussion mit unserem RA). Weitere Investitionen sollten nur nach Erstellung eines entsprechenden Schriftstückes beim Juristen getätigt werden. Ich würde mir auch immer von den Eltern gegenzeichnen lassen, was ich für sie warum ausgegeben habe, denn Du brauchst schriftliche Beweise, zumindest Kontoauszüge. Dabei ist es sinnvoll, gleich einen entsprechenden Ehevertrag und u.U. sogar ein Testament auf Gegenseitigkeit verfassen zu lassen. Dieses Testament würde im Scheidungsfalle sowieso hinfällig und stellt nur eine Absicherung im günstigsten Falle dar. Dein Mann ist und bleibt praktisch rechtslos, ist aber gleichzeitig auch zu keinerlei Leistungen gegenüber Deinen Eltern verpflichtet. Wir haben denselben Fall, d.h. ich war als Pflegedienst und Putzfrau für meine Schwiegereltern vorgesehen, muß aber de facto nichts tun und ihnen auch keine finanziellen Leistungen zur Bezahlung eines Pflegeheimes z.B. leisten. Ich finde das durchaus beruhigend, da ich bei uns die Kohle heranschaffe. In Eurem Falle wirst also Du für all diese Dinge herangezogen werden und mußt u.U. auf das Haus zurückgreifen, um diese Altersgeschichten zu bezahlen. Ansonsten haben sie - rein rechtlich - keinerlei Handhabe dagegen, Euch Miete + realistische Nebenkosten + eine Pauschale für die Gartennutzung zu bezahlen, außer es wurde in Eurem Vertrag so vereinbart. Rein rechtlich bist Du die Eigentümerin und hast eben einen Erbvertrag mit ihnen geschlossen, der aber mit ihrem Tod hinfällig wird. Die statische Wahrscheinlichkeit, daß Du sie überlebst ist enorm hoch. In einem Rechtsstreit könntest Du Dich auf die arglistige Täuschung in Anbetracht Deines Alters berufen, damit würde aber dann auch Euer Vertrag hinfällig, Du würdest das Haus zurückgeben müssen, könntest aber die bisherigen Kosten zurückfordern - vorausgesetzt, Du hast die Rechnungen noch, sonst müßte man es schätzen lassen. Wenn Du Pech hast, setzen sie Dich dann auf Deinen Pflichtteil. Dies ist mein Informationsstand. Alles in allem eine miese Situation. Dennoch solltest Du davon ausgehen, daß die Geburt normal verläuft. Ich hatte vor meiner ersten auch eine ähnliche Angst, war dann aber platt, was der weibliche Körper dank Hormen alles aushält. Eine entsprechende Beratung bei Deiner Hebamme hilft Dir vielleicht, Deine Ängste abzubauen. Ach ja, wenn Du keine Miete etc. von ihnen verlangen und auch das Haus nicht verkaufen willst, so könnt Ihr dennoch ausziehen und Euere Wohnung vermieten. Als Erpressungsinstrument ist das mitunter gar nicht so schlecht. Das paßt ihnen nämlich dann auch nicht. Noch etwas - hast Du Geschwister und wann war die Schenkung? Viele Grüße Heike

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 12:18



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Noch etwas. Wo wurde der Vertrag geschlossen, beim Notar? Laß ihn auf jeden Fall überprüfen, ob er tatsächlich so wasserdicht ist, wie Deine Eltern es hinstellen. Oft ist das nämlich nicht der Fall.

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 12:22



Antwort auf: eilt!!!!!!!!!!!!

Geld, das Du vor Euerer Eheschließung gezahlt hast, hat mit Euerer Ehe nichts zu tun. Erst nach der Heirat gilt der Zugewinnsgrundsatz, falls kein anderer Ehevertrag vorliegt, darin ist aber nicht das Recht am Erbe des anderen enthalten.

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 12:26



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also heike, danke daß du dich nochmal gemeldet hast. Also es war kein Erbvertrag, es war ein Übergabevertrag im wege der vorweggenommenen Erbfolge. Ich hatte keine Geschwister und die Schenkung ist 10 Jahre her

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 19:38



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nochmal für heike, ja der vertrag wurde von einem notar geschlossen, der uns beide vertrat.

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 19:39