Frage: Eigentumswohnung

Sehr geehrte Frau Bader, kann einen der Staat dazu zwingen, seine Eigentumswohnung zu verkaufen, um in eine kleine, günstigere Wohnung zu ziehen, wenn man alleinerziehende Mutter wird, die die 3 Jahre Mutterschutz in Anspruch nehmen und somit ohne eigenes Einkommen ist? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße Alexanda

Mitglied inaktiv - 01.04.2003, 10:41



Antwort auf: Eigentumswohnung

Hallo, bevor der Staat zahlt, muss man selber seine Einkünfte aufbrauchen. Deshalb kann der Staat einen nicht zwingen, aber ansonsten die Zahlungen verweigern (zB Sozialhilfe). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2003