Frage: Eigeneinteilen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Familienversichert (über mein Mann) bei der AOK und habe mein Kind am 28.10.2005 entbunden. Hatte Kaiserschnitt und lag vom 28.10. - 04.11.2005 im Krankenhaus. Jetzt nach über einem Monat kam eine Rechnung von 10 Euro, wegen stationäre Behandlung. Ist das überhaupt rechtlich? Habe immer gehört das bei Entbindungen keinerlei Kosten anfallen. Habe dort angerufen (AOK), zuerst hatten sie keine Ahnung warum eine Rechnung entstanden ist, danach haben sie später angerufen, mit der Begründung das bei Entbindungen die Krankenkasse nur 6 Tage bezahlen, Tag der Entbindung wird nicht mitgerechnet. Wenn das so ist, warum haben die das im Schreiben nicht angegeben das es Gesetzlich mit § festgelegt ist? Können die überhaupt nach über einem halben Jahr eine Rechnung stellen? Vielen Dank für Ihre Mühe

Mitglied inaktiv - 26.05.2006, 10:41



Antwort auf: Eigeneinteilen

Hallo, Das Krankenhausentgeltgesetz KHEntgG vom 23.04.2002 regelt die Vergütung der Krankenhausleistungen. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten, insbesondere für ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die für die Versorgung notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung von den entsprechenden Kostenträgern ( Krankenkassen) übernommen. Der Patient beteiligt sich an den Gesamtkosten gemäß SGB V § 61 mit einer Zuzahlung. Für einen stationären Aufenthalt beträgt die jährliche Zuzahlung derzeit 10 €/ Tag maximal für 28 Tage. Ausnahme ist der stationäre Aufenthalt zur Geburt. Vom Entbindungstag bis zum 6. Tag nach Entbindung zahlt die Patientin keinen Eigenanteil. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2006