Hallo Frau Bader,
meine Schwägerin hat Elternzeit bis nächstes Jahr Juli beantragt und geht einen Tag pro Woche in Ihrer jetzigen Firma arbeiten.
Nun möchte sie dieses Arbeitsverhältnis sofort kündigen, da sie eine bessere Stelle gefunden hat. Ist dies ohne weiteres möglich?
Danke für Ihre Hilfe.
Viele Grüße Selina
Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 11:46
Antwort auf:
eigene Kündigung in der Elternzeit
Hallo,
ja, aber es gelten die gesetzl./ vertraglichen Kü-Fristen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2008
Antwort auf:
eigene Kündigung in der Elternzeit
Sie kann mit der Kündigungsfrist aus dem Vertrag kündigen.
Oder 3 Monate zum Ende der Elternzeit. Glaube ich.
lg
Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 12:00
Antwort auf:
eigene Kündigung in der Elternzeit
Hallo!
Die Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, je nachdem.
Sie sollte aber vorher ihren Arbeitgeber fragen, ob sie nicht eine "Nebentätigkeit" in einer anderen Firma ausüben darf.
Das geht neben der Elternzeit und es handelt sich ja hierbei wahrscheinlich auch nur um 1 oder 2 Tage wöchentlich.
Ich würde raten, erst mal mit dem Arbeitgeber zu sprechen, vielleicht einigt man sich ja. Kündigen kann man immer noch.
Viel Erfolg
Mitglied inaktiv - 05.07.2008, 22:11