Hallo Frauv Bader,
ich hätte eine Frage zu der sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft. Kann denn irgendein Amt einem einen solchen Nachweis auch schriftlich geben. Der Arbeitgeber eines Freundes, der vor kurzen Vater geworden ist, will einen direkten Nachweis von ihm haben, das er mit seiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt reicht ihm nicht. Können sie uns da weiterhelfen.
MFG Manja
Mitglied inaktiv - 13.03.2006, 16:20
Antwort auf:
eheähnliche gemeinschaft
Hallo,
wofür braucht der AG das denn?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2006
Antwort auf:
eheähnliche gemeinschaft
hallo Frau Bader,
der Arbeitgeber möchte diesen Nachweiß in bezug auf den Sonderurlaub, den der Vater nehmen könnte haben. In der Betriebsvereinbarung erhalten die v
Väter 2 Tage Sonderurlaub, wenn die Ehefrau oder seine Partnerin (müssen aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen)ein Kind von ihm erwarten. die beiden wohnen schon 10 j
Jahre zusammen und sie wollen trotzdem einen schriftlichen Nachweiß darüber haben.
mfg Manja
Mitglied inaktiv - 15.03.2006, 18:28