Frage: eheähnliche Gemeinschaft

Guten Abend, kommt eine "eheähnliche Gemeinschaft" sofort mit dem Zusammenziehen der Partner zustande oder erst nach einer Art "Probezeit"? Ich würde z.B. gern wissen, ob das Gehalt des Partners sofort mit angerechnet wird, z. B. beim Anspruch auf Erziehungsgeld. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 22:44



Antwort auf: eheähnliche Gemeinschaft

Hallo, wenn er der Kindsvater ist direkt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2003