Frage: EZ bei neuem AG

Hallo FR. Bader, ich fange nun wieder Vollzeit bei einem neuen AG zu arbeiten an. Leider macht mein Sohn schon jetzt in der Kita bzw. dann zu hause enorme schwierigkeiten und ich habe Bedenken, dass ich das auf dauer machen kann. Nun meine Fragen: Kann ich auch in der Probezeit auf TZ verkürzen (also habe ich rechtsanspruch) Kann ich evtl. auch noch mal EZ bei dem neuen AG beantragen obwohl Probezeit besteht (welche Frist und habe ich Rechtsanspruch) Mein Sohn ist jetzt ein Jahr alt und bei dem alten AG hatte ich drei jahre beantragt die ich ja jetzt beendet habe... Vielen Dank Andrea

Mitglied inaktiv - 09.10.2003, 19:56



Antwort auf: EZ bei neuem AG

HAllo, Sie haben uU Anspruch auf TZ in der Probezeit-aber vergessen Sie nicht, dass Sie vereinfacht kündbar sind. EU beantragen kann man. Rechtlich betrachtet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2003