Frage: ERGÄNZUNG

Hallo Frau Bader, Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage heute. Eine kleine Nachfrage habe ich noch - falls erlaubt hier- Sie habe geschrieben, dass mein Freund dem biologischen Vater und der Mutter ein Einschreiben schicken soll mit umlegung der Kosten wegen Weigerung .. Ist das rechtlich denn auch durchsetzbar? Oder eine einzelfallentscheidung vom Gericht? Wer muss eine Vaterschaftsanfechtung zahlen? Derjenige der anfängt damit (mein Freund als Ehemann der Dame und leider ja auch rechtlicher Vater des fremdes kindes) Der biologische Vater Oder die Kindesmutter Da hat mein Freund so Angst davor, dass er auf den anfechtungskosten sitzen bleibt (selbst bei erfolgreicher anfechtung) Wenn das zutrifft das wäre ja alles andere als gerecht! Und leider rückt die Ehefrau mit den Daten des biologischen Vaters nicht raus. Wir wissen nur seinen Vornamen und den Stadtteil wo er wohnt. Kann die Mutter gezwungen werden die Adresse des wirklichen Vaters zu nennen, das wir ihre Vorschlag das Einschreiben zu schicken auch durchführen können. Und die frage wer die Anfechtung zahlen muss das ist auch wichtig weil mein Freund deswegen echt fertig ist , er sagt schon er will nie wieder heiraten (das verletzt mich natürlich sehr als seine Freundin)

von Dalamina am 08.05.2020, 12:01



Antwort auf: ERGÄNZUNG

Hallo, das ist höchst streitig. Es gibt Gerichte, die sagen, dass der leibliche Vater, wenn er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dasss er die Vaterschaft urkundlich anerkennen kann, komplett zahlen muss (OLG München, Beschl. v. 25.11.2010 – 16 UF 1411/10, FamRZ 2011, 923, 924 und OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.06.2012 – 15 WF 119/12, DRsp-Nr. 2013/23580) Versuchen wird er es müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2020