Frage: Durch das Raster gefallen?

Ich brauche schnell Hilfe! Ich bin in der 26 SSW und habe einen Zeitvertrag der am 30.04.2010 ausläuft. Außerdem habe ich seid Februar ein Beschäftigungsverbot. Mein Mutterschutz fängt am 06.06.2010 an (Termin ist der 19.07.2010). Laut Ämter ist das mein Galgen!!! Ich war beim Arbeitsamt und die haben mir gesagt das sie nicht für mich zuständig sind weil ich mit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Heute war ich bei meiner Krankenkasse. Diese hat mir gesagt dass das ein sehr schlechter Zeitpunkt für eine Schwangerschaft wäre. Auch sie kann ich nicht in Anspruch nehmen. Ganz im Gegenteil, ich soll von nichts 137 Euro Beitrag zahlen damit ich und mein Murmelchen später weiterversichert sind.Ich habe auf nichts mehr Anspruch!!!! Ich könnte heulen. Alles ruht sich auf mein Lebenspartner aus. Aber der ist auch kein Millionär der seiner Druckerplatten im Keller hat. Im Gegenteil er ist ein druchschnittsverdiener der regelmäßig Unterhalt für zwei Kinder zahlt. Außerdem Übernimmt er schon sämtliche Kosten wie Miete, Versicherungen, Auto und und und. Harzt V brauch ich auch erst gar nicht beantragen, weil das Thema hatte ich schon als ich noch nicht Schwanger war. Da lagen wir minimal ( ca. 8 €) über den Satz und der Antrag wurde schon beim ersten Gespräch abgelehnt. Was mach ich den jetzt. Das ist mein erstes Kind und die Schwangerschaft ist von Anfang an mit Problemen behaftet. So langsam aber sicher kann ich nicht mehr. Ich habe mir das ganze anders vorgestellt. Muss ich mich erst von meinen Partner trennen damit ich mein Kind versorgen kann? Wofür habe ich den die ganze zeit ( und ich rede hier nicht von 2J., ich bin 36 J. und bin immer Arbeiten gewesen) Beiträge gezahlt? Wenn ihr mir sagen könnt wie trotzdem zu meinem Recht komme, wäre ich euch sehr dankbar!

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 21:24



Antwort auf: Durch das Raster gefallen?

Hallo, Grundsätzlich stimmt es, dass Sie nur dann Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es gibt aber ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main (AZ: S 33 AL 854/05), dem vielleicht andere Gericht folgen würden: „Wegen des Beschäftigungsverbots könne die Klägerin kein Arbeitsentgelt, kein Arbeitslosengeld und kein Krankengeld bekommen. Dies widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Schutz der werdenden Mutter. Ohne die Zahlung von Arbeitslosengeld sei die Klägerin gezwungen, das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot zu missachten und sich trotz der Gefahr für ihr Kind eine Arbeit zu suchen.“ Nach dem genannten Urteil des Gerichts hat die Arbeitsagentur also von einer fiktiven Verfügbarkeit auszugehen. Überdies sollten Sie vielleicht prüfen, inwieweit dieses Beschäftigungsverbot reicht; unter Umständen kann das Beschäftigungsverbot auch nur für die damalige Beschäftigung gelten, eine ähnliche oder andere gelernte Tätigkeit dagegen weiterhin ausgeführt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2010



Antwort auf: Durch das Raster gefallen?

Hallo Vielleicht hilft Dir das ? http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=70952 Du kannst mit deinem Arzt sprechen, dass er das Beschäftigungsverbot aufhebt zum 01.05. , dann stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und MUSST ALG1 bekommen. Damit sind Geld und Versicherungsschutz gesichert. Nach dem Jahr Elterngeld musst Du dann mit Kind ALG2 beantragen, aber mit Kind werdet ihr in dem Satz drin sein. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 22:16



Antwort auf: Durch das Raster gefallen?

Also Hartz4 natürlich dann nur, wenn ihr es dann benötigt.

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 22:23



Antwort auf: Durch das Raster gefallen?

Alternativ könntet ihr dann auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Statt Hartz4, wenn das Baby da ist. LG und alles Gute Kiki

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 23:08



Antwort auf: Durch das Raster gefallen?

du könntest deinen freund auch heiraten, dann brauchst du dir um die kk keine sorgen machen, er kann stkl III wählen, das sind dann auch wieder ein paar taler mehr. wohngeld und kinderzuschlag beantragen, da schließe ich mich an!

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 08:47