dringende Frage wegen Ärger mit Werkstatt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: dringende Frage wegen Ärger mit Werkstatt

Es ist zwar nicht ganz zum Thema, aber ich wollte trotzdem mal fragen. Mein Freund hatte Sa. abend auf der BAB eine Panne und wurde vom ADAC abgeschleppt (ist auch die Vertragswerkstatt). Der Zahnriemen war gerissen. Montag früh habe ich in der Werkstatt angerufen und um einen Kostenvoranschlag gebeten, da wir mit höheren Kosten rechnen mußten. Die Werkstatt meldete sich tel. und sagte ca. 280 Euro. Ich habe daraufhin nochmal nachgefragt, und gesagt, daß wir ja dann Glück hatten, weil die Ventile oder Kolben im Motor nicht kaputt seien. Daraufhin sagte der Werkstattleiter, daß er nur nach dem Auftragszettel gegangen sei und gar nicht wüßte, ob die kaputt seien. Er würde ins Auto schauen und sich dann nochmal melden. Von Kosten dafür hat er nichts gesagt. Dann kam per Fax der Kostenvoranschlag in Höhe von 1291,87 Euro. Ich habe angerufen und gesagt, daß ich mir das noch durch den Kopf gehen lasse, ob sich das noch lohnt und sie noch nicht reparieren sollen. Dann bat ich darum, mir die Rechnung fürs Abschleppen schon mal zu faxen, damit ich diese sofort begleichen kann. Es kam auch ein Fax, jedoch mit 2 Rechnungen. Zum einen die berechtigte Abschlepprechnung zum anderen aber auch eine Rechnung für Kostenermittlung in Höhe von 116,26! Euro, da sie das Auto wohl auseinanderbauen mußten. Mir wurde jedoch vorher nicht gesagt, daß dieser Kostenvoranschlag etwas kosten würde. Zum anderen weiß jeder KfZ-Mechaniker (wie ich jetzt erfahren hab), daß wenn der Zahnriemen reißt und das Auto noch fährt (und das ist ja klar, wenn man grad auf der Autob. unterwegs ist), die Kolben gegen die Ventile schlagen und diese kaputt sind. D.h. meiner Meinung nach hätte mir ein ungefährer Kostenvoranschlag gemacht werden können, ohne das Auto auseinanderzubauen. Schließlich ist es ja eine Fachwerkstatt. Mein Vater hat das Auto nun heute aus dieser Werkstatt abgeholt und mußte die Rechnung für den Kostenvoranschlag bezahlen, sonst hätte er das Auto nicht mitnehmen dürfen. (ADAC hatte ich schon überwiesen). Sie meinten wohl auch, mein Freund hätte ja beim Abschleppen einen Reparatur-Auftrag unterschrieben. Die Frage ist, ob das denn überhaupt rechtlich abgesichert ist, da er ja gar nicht der Halter des PKW´s ist und das Autohaus (dort bin ich ja als Kunde registriert) das auch weiß. Und außerdem habe ich ja gesagt, daß ich noch keine Reparatur wünsche, da ich mir das erst überlegen muß. Wie können wir in diesem Fall vorgehen? Besteht eine Möglichkeit, das Geld vom Kostenvoranschlag zurückzubekommen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Ich bedanke mich ganz herzlich fürs lesen.

Mitglied inaktiv - 23.03.2004, 16:47



Antwort auf: dringende Frage wegen Ärger mit Werkstatt

owt

Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 08:39