Frage: Dringend !!!!

Ich weis nicht , ob ich mit meiner Frage hier richtig bin . Aber ich hoffe sie können mir helfen . Ich bin am 1.5.06 in eine Wohnung eingezogen (Altbau , Ich glaube erbaut ca 1956 rum , bin mir aber nicht sicher ) 1988 wurde das Haus umgebaut ( war eine Pension) Jetzt bin ich heute (10.6.06) auf den Dachboden gegangen , der zur Wohnung gehört , um dort Wäsche aufzuhängen . Dabei bin ich durch den Boden gebrochen in die darunterligende Wohnung ( Gott sei Dank nur mit einem Bein ) Nun möchte ich gerne wissen , ob ich den Vermieter dazu Verpflichten kann das Haus überprüfen zu lassen ( Auf seine Kosten ? ) , ob die Böden überhaupt noch tragbar sind , auch die der Wohnung , und ob ich diesen Schaden selber tragen muß , oder der Vermieter , da uns seine Maklerin auch nicht gesagt hat , das man diesen Boden nicht betreten kann , weil er nicht mehr trägt . (In diesem fall hätte ich die Wohnung nicht gemietet ) . und wie wäre das dann mit den Umzugskosten im Falle eines erneuten Umzuges ? Muß der Vermieter diese dann übernehmen , sowie die ummeldekosten für Post und Telefon ? Ich danke ihnen im Vorraus für Ihre Antwort .

Mitglied inaktiv - 10.06.2006, 18:44



Antwort auf: Dringend !!!!

Hallo, dazu weiß ich leider nichts, ich weiß nur das dieses Forum NUR "Recht rund ums Baby/Kind" diskutiert. Versuche es mal bei www.recht.de oder google mal nach mietrecht. Liebe Grüße Peekaboo

Mitglied inaktiv - 10.06.2006, 22:25