Frage: Doula-Leistungen

Sehr geehrte Frau Bader, für die Begleitung während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett habe ich eine Doula engagiert. Die Betreuung in der Schwangerschaft war soweit in Ordnung, aber als sie zur Geburt kam, hat sie sich ganz anders verhalten als besprochen und vereinbart, sodass wir sie nach einer Stunde wieder nach Hause schicken mussten- da ich aufgrund der entstandenen, für mich sehr unschönen Situation auch keine Wehen mehr hatte und auch meine Hebamme es daher für besser hielt, "wieder mehr Ruhe rein zu bringen". Ich habe der Doula ein paar Tage nach der Geburt das alles geschrieben und dass ich keine weiteren Leistungen mehr in Anspruch nehmen möchte. Ich habe die Hälfte des vereinbarten Gesamthonorars im Voraus bezahlt, aber ich bin nicht mehr bereit den Rest zu bezahlen, da ich ja auch nur ca. 50% der vereinbarten Leistungen, eher weniger, in Anspruch genommen habe. Im "Vertrag" (ist mehr eine Tätigkeitsbeschreibung der Doula bzw. Auflistung der verschiedenen Leistungspakete) steht keine Kündigungsregelung oder Regelung, falls sie ihre Leistung nicht erfüllt/Rücktrittsmöglichkeiten. Wie ist das rechtlich zu beurteilen? Ganz herzlichen Dank!

von carlotta3133 am 12.09.2019, 23:21



Antwort auf: Doula-Leistungen

Hallo, Sie haben ein Dienstvertrag geschlossen bei dem ein festes Honorar vereinbart gewesen zu sein scheint. kündigen können Sie jetzt nur, wenn Ihnen eine Fortsetzung des Verhältnisses unzumutbar ist. Oder Sie kündigen und zahlen trotzdem den vollen Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2019



Antwort auf: Doula-Leistungen

Dem gesunden Menschenverstand nach kommst du aus der Nummer nicht raus. Du hast einen Vertrag geschlossen, auf dessen vollständige Erfüllung du einseitig verzichtet hast (die Gründe dafür mal außen vor gelassen).

von Andrea6 am 13.09.2019, 09:44



Antwort auf: Doula-Leistungen

Meines Wissens nach hat der Dienstleister ein Recht auf Nachbesserung. Erst wenn das auch nichts bringt, kann man einseitig kündigen. Aber bei solchen Dingen, die man eben nicht ganz genau definieren kann, ist es natürlich schwer nachzuweisen, dass der Vertrag einseitig nicht erfüllt wurde. Es geht ja nicht um eine Reparatur, die trotz Nachbesserung ein Gerät nicht in einen funktionstüchtigen Zustand versetzt. Ich denke auch, da kommst du nicht raus, es sei denn, du kannst dich mit der Dame eben friedlich einigen. Oder nachweisen, dass bestimmte Leistungen von ihr gar nicht erbracht wurden.

von cube am 13.09.2019, 11:38