Frage: Dienstverpflichtung

Liebe Frau Bader, ich gehe seit 3 Wochen, nach Beendigung des EU, wieder teilzeit arbeiten 20h/Woche). Ich arbeite in einer sozialen Einrichtung für Behinderte , mit 20 Gruppen, mit wechselndem Schichtdienst. Nun ist es mir gestern passiert, dass meine teamkollegen krank waren, und ich an meinen frühdienst, noch den Spätdienst dranhängen musste ( mit 2 h Pause). Ich hatte glücklicherweise eine Betreuung für meinen Sohn, aber was, wenn es mal nicht geht? Wir planen unsere Dienste voraus und so regele ich die Betreuung für meinen Sohn. Er ist 2 Jahre alt und geht noch nicht in die kita. Muss mein Arbeigeber darauf rücksicht nehmen, oder ist es mein problem wie und ob ich meinen sohn dann unterbringe? Oder kann ich auch auf eine Vertretung durch andere teams bestehen? Oder kann mein chef das ablehnen, weil fremde Kollegen in unserer gruppe nicht eingearbeitet sind? Bin ziemlich ratlos momentan, weil ich weiß das in den nächsten Monaten Kollegen weggehen, und bis zur Neubesetzung der Stellen, der Dienst von uns aufgefangen werden muss. Vielen Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 04.06.2004, 21:56



Antwort auf: Dienstverpflichtung

Hallo, auf Dauer kann er nicht von Ihnen verlangen, dass Sie solche Überstunden machen, Sie dürfen ja eh nur höchstens 10 Std/ Tag arbeiten. Ich würde mal mit ihm drüber sprechen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2004