Frage: Dienstbefreiung

Liebe Frau Bader, ich bin angestellte Grundschullehrerin (nicht verbeamtet) und habe einen unbefristeten Vertrag, der sich am BAT orientiert und an den Sonderregelungen für angestllet Lehrkräfte. Nun meine Frage: Nach Paragraph 52 des BAT, Artikel 1 Punkt e), Unterpunkt bb) stehen mir bis zu 4 Tage frei um ein erkanktes Kind unter 12 Jahren gesund zu pflegen. Dies gelte , wenn es keinen Anspruch auf Dienstbefreieung nach Paragraph 45 SGB (Teil 5) gäbe. So, nun meine Frage: Ich bin pflichtversichert bei der Siemend Betriebskrankenkasse. Stehen mir nun 4 Tage oder 10 Tage zu? Um welche Art von Angestellte handelt es sich, die nicht einen Anspruch auf PAragraph 45 SGB (Teil 5)haben, sonder nur auf 4 Tage. Hängt das mit dem Verdienst zusammen oder mit der Krankenverischerung (privat-gesetzlich? Oder mit dem Beruf? Vielen Dnak schon im voraus, ichre MAria

Mitglied inaktiv - 07.12.2002, 21:00



Antwort auf: Dienstbefreiung

Hallo, § 45 SGB V gilt nach meinem Wissen nur für die die in einer gesetzl. Versicherung versichert sind. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2002



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