Frage: Die Zimmerfrage

Hallo ich habe da mal eine Frage Mein Mann und ich haben zwei Kinder, die Große (meine Tochter) 9 ist immer bei uns und die Kleine 5 (seine Tochter) lebt bei ihrer Mama ist aber regelmäßig bei uns, auch öfter als nur jedes zweite Wochenende. Die beiden teilen sich bei uns ein Zimmer mit einem großen 1,40m x 2,00m Bett. Jetzt fängt die Mutter der Kleinen an das würde nicht gehen und sie würde die Kleine nicht mehr zu uns lassen wenn sie nicht ihr eigenes Bett und ihr eigenes Zimmer bekommen würde. Kann sie das so einfach machen? Wie sieht das denn rechtlich aus? Vielleicht können sie uns helfen. Liebe Grüße Miriam

von MiriamJunglas am 30.01.2013, 20:33



Antwort auf: Die Zimmerfrage

Hallo, meine Güte, da stellt sie sich an. Mit 140 m ist es doch nicht zu eng. Gleichwohl würde ich zB ein aufblasbares Gästebett kaufen u dem Kind die freie Wahl lassen. Eine gesetzl. Regelung gibt es nicht, halt eine angemessene Unterbringung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2013



Antwort auf: Die Zimmerfrage

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein eigenes Zimmer. Noch nicht einmal die dauerhaft bei dir lebenden Kinder haben den. Ein klappbares Gästebett würde ich allerdings bereit stellen und dem Kind die Wahl lassen, ob sie dies nutzen will oder lieber bei der Schwester im Bett schlafen.

von Pamo am 30.01.2013, 21:43