Hallo Fr. Bader, ich würde gerne wissen ob man in dem Jahr, indem man Elterngeld bezieht etwas dazu verdienen darf und wenn ja wieviel? Es geht um Wellnessmassage, dass ich neben meinem hauptberuf tätige. Da die Massage noch ziemlich in den Anfängen ist, habe ich gerade mal im Monat ,wenn es gut, läuft 5 Massagen. Darf ich einen geringen Betrag dazu verdienen? Ich möchte nämlich nicht, dass ich das Elterngeld gekürzt bekomme oder nachzahlen muss. Mein Nebenverdienst ist wirklich sehr gering. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 07.03.2013, 21:52