Frage: darf ich dazu verdienen?

Hallo Fr. Bader, ich würde gerne wissen ob man in dem Jahr, indem man Elterngeld bezieht etwas dazu verdienen darf und wenn ja wieviel? Es geht um Wellnessmassage, dass ich neben meinem hauptberuf tätige. Da die Massage noch ziemlich in den Anfängen ist, habe ich gerade mal im Monat ,wenn es gut, läuft 5 Massagen. Darf ich einen geringen Betrag dazu verdienen? Ich möchte nämlich nicht, dass ich das Elterngeld gekürzt bekomme oder nachzahlen muss. Mein Nebenverdienst ist wirklich sehr gering. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 07.03.2013, 21:52



Antwort auf: darf ich dazu verdienen?

Hallo, jeder Verdienst über dem Pauschalbetrag wird angerechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2013



Antwort auf: darf ich dazu verdienen?

Na klar, darfst du dazuverdienen! Aber während der Elterngeldbezugszeit (regelmäßig auch trotz Splittung nur im ersten Lebensjahr) wird dein Verdienst angerechnet. Weniger als 300 Euro Elterngeld wird es aber nicht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 07.03.2013, 22:33



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