Frage: Bv

Sehr geehrte Frau Bäder, Heute wende ich mich Hilfesuchenden an sie. Ich arbeite seit Februar 2019 auf Teilzeit in der Intensivpflege und bekomm somit Nacht Zulagen. Jetzt habe ich ab April einen Vollzeit vertag bekommen . Ebenso arbeite ich seit Februar 2019 als 450 Euro Kraft noch mit Zulagen . Meine Frage wäre nun bekomm ich meine 450 Euro weiterhin gezahlt ? Obwohl ich erst seit Februar dort arbeite ? Und wenn ja wieviel den Durchschnitt ? Und da ich ab April den Vollzeit Vertrag habe wie werden hierfür die Zulagen berechnet ? Ich bin frisch schwanger und werde ab spätestens mai in das BV gehen . Bis dahin möchte ich jedoch warten ob die Schwangerschaft positiv verläuft . Ich hoffe ich habe es verständlich erklärt und sie können helfen Danke

von Rose2711 am 22.03.2019, 07:21



Antwort auf: Bv

Hallo, wenn der 400 € Job weiterläuft neben dem Vollzeitjob bekommen Sie aus beiden Löhnen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Mit Zulagen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.03.2019



Antwort auf: Bv

Du bekommst das was du ohne bekommen würdest,. also VZ. Sofern wirklich ein BV ausgestellt wird weil der AG keine geeignete Ersatztätigkeit hat.

von Felica am 22.03.2019, 07:43



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Und wie werden die Zulagen berechnet ? Da überall steht dir letzten 3 Monate aber die bekomm Ich ja nicht zusammen ?

von Rose2711 am 22.03.2019, 08:06



Antwort auf: Bv

hi, bei allem Respekt: entweder der Arbeitsplatz gefährdet die Schwangerschaft (und es muss Abhilfe geschaffen werden, ob in Form einer Umsetzung oder eines BV) oder eben nicht! Da gibt es kein "aussuchen" oder "ich warte mal noch und sage es später". Sooo schlimm kann ja die Gefährdung am Arbeitsplatz dann nicht sein. Da würde ich dann als KK auch schon mal nachhaken, zudem denen ja bekannt sein dürfte, wann der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat. floe

von la-floe am 22.03.2019, 08:20



Antwort auf: Bv

Da du ja so schlau bist mal zur Info Ich arbeite auf der intensiv Mit beatmeten Patienten Hätte 2 Abgänge und eine stille Geburt 18 ssw Und da geht man nicht sofort zum Ag und sagt es ihm aus Angst dass wieder etwas sein könnte oder ? Aber erst reden ehrlich Auf solch ein Gerede. Kann ich verzichten . Vielleicht hast du es finanziell nicht nötig dass du um BV am meisten Geld bekommst aber wir schon sorry . Und der Vertrag für Vollzeit war seit Januar geplant . Meine Frage war oben ersichtlich ich hab dich nicht gebeten zu antworten Danke

von Rose2711 am 22.03.2019, 10:15



Antwort auf: Bv

puuuh....wenn du im realen Leben die Menschen auch so angehst...halleluja! Du hast da offensichtlich etwas nicht richtig verstanden: es geht beim Beschäftigungsverbot NICHT darum, wie man am meisten Geld heraus bekommt. Auch deine FGs und deine stille Geburt (was mir übrigens sehr leid tut) haben für ein etwaiges Berufsverbot keinerlei Bedeutung, da ja nicht deine Arbeit an sich zu diesen Ereignissen geführt haben wird. Ein Berufsverbot kann aussprechen entweder: der Arzt: wenn es medizinische Gründe gibt, die eine Arbeitsaufnahme nicht erlauben pder der Arbeitgeber, wenn die Arbeitsbedingungen nicht den Mutterschutzrichtlinien entsprechen. Hier ist der AG aber gehlten, die Bedingungen so zu ändern, dass du arbeiten kannst, Rezeption, Akten sortieren etcpp. WENN dein Kind aus medizinischer Sicht durch deinen Job gefährdet ist oder dein Arbeitsplatz nicht den Mutterschutzrichtlinien entspricht solltest du dem KInd zu liebe JETZT dafür sorgen, dass dein Arbeitsplatz die Schwangerschaft nicht gefährdet. Wenn du finanzielle Aspekte vorziehst scheint die Gefährdung so schlimm nicht zu sein. floe

von la-floe am 22.03.2019, 10:34



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Danke ich hab ja nächste Woche einen Termin beim Betriebsarzt wir müssen da direkt hin Da ich auch Dauer nacht angestellt bin darf ich nicht mehr arbeiten Und es war nicht böse gemeint . Danke für deine Hilfe

von Rose2711 am 22.03.2019, 10:46



Antwort auf: Bv

hi, kein Thema, alles Gute für die Schwangerschaft! floe

von la-floe am 22.03.2019, 10:57



Antwort auf: Bv

Du kannst nur so viele Arbeitsverträge geltend machen, wie du auch tatsächlich nebeneinander ausführen könntest, wärest du nicht schwanger. Die Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer ist 48 Std./Woche, und ein Ruhetag muss dabei sein. Das gilt dann auch als Obergrenze als Schwangere mit BV, mehr geht nicht abzurechnen in der Lohnfortzahlung. Bedenke bitte, dass deine Schwangerschaft auch vorzeitig enden könnte, und dann musst du alle diese Tätigkeiten wieder nebeneiner ausführen. Ist das realistisch? Weiterhin solltest du bedenken, dass deine Arbeitgeber gehalten sind, dich mit Ersatzttätigkeiten zu beschäftigen. Absaugen von Rachensekret ist inzwischen möglich mit FFP3 Maske mit Ausatemventil und PSA. Falls es ein Krankenhaus wäre, bestehen genügend Umsetzmöglichkeiten. Sich Vollzeitverträge plus Nebenjob und sämtliche Zulagen geben zu lassen, während man zeitgleich neu schwanger ist und BV fordert - das kommt überhaupt bei keinem Arbeitgeber gut an. Das sollte dir klar sein. Deine Arbeitgeber werden nicht begeistert sein.

Mitglied inaktiv - 22.03.2019, 18:14



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Also das war auch so nicht geplant. Und der Vertrag war vorher schon besprochen mit mehr Stunden . Und nein ich arbeite in Dauer Nacht und dann bekomm ich immer ein bv vor allem wegen Toxo negativ Und 12 Stunden Schichten darf man nicht mehr und das ist nicht änderbar. Ich habe das ja nicht geplant. Und mein ag bekommt ja jeden Cent von der Kasse zurück .

von Rose2711 am 22.03.2019, 18:52



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Toxo negativ hat wirklich überhaupt gar nichts mit deiner Tätigkeit zu tun. Im Ernst, das gibst du als Begründung an? Merkwürdig, diese Aussage für eine examinierte Pflegekraft.

Mitglied inaktiv - 22.03.2019, 19:36



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Mit Toxo negativ gibt es nicht mal als Fleischerin, Metzgerin oder Fleischereifachverkäuferin ein BV. Selbst beim Tierarzt dürfte man mit der Begründung alleine keines bekommen. Wie man sich mit Toxo anstecken sollte als Pflegekraft peile ich auch nicht wirklich. Wäre mir neu das Pflegekräfte neuerdings Kannabalen wären. Reine Nachtarbeit dagegen anderes Thema, greift dann aber auch nur wenn im Vertrag reine Nachtarbeit vermerkt ist. Das das bei beiden Verträgen der Fall ist, bezweifel ich mal. Ich bin eh davon ausgegangen das der TZ in VZ geändert wurde und Vz und Minijob die erlaubte Höchstgrenze von 48 Stunden die Woche nicht überschreiten. Zudem muss ja auch das OK dazu vom AG vorliegen. Davon ab gilt kein BV für beide Jobs, beide AG müssen für ihre Tätigkeit alleine entscheiden.

von Felica am 22.03.2019, 20:01



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Sorry meinte nicht toxo :) Cmv hat er als Kriterium gesehen und Nacht Schichten und 12 h Dienste Anders is e bei uns nicht möglich Das sind die Gründe für den Betriebsarzt bei der letzten ss gewesen Ich arbeite ja gern hier

von Rose2711 am 22.03.2019, 21:03



Antwort auf: Bv

Der Betriebsarzt entscheidet ja nur, dass du bestimmte Tätigkeiten nicht mehr machst, aber stellt kein BV aus. Der AG ist angehalten, dir eine Ersatztätigkeit zuzuweisen. Wenn es ein KKH ist, haben die immer was für dich im Back Office. Lehn dich nur nicht zu weit aus dem Fenster. P.S. Toxo und CMV sollte man als Pflegefachkraft noch auseinanderhalten können.

Mitglied inaktiv - 22.03.2019, 21:15



Antwort auf: Bv

@uriah hör auf die Leute so arrogant und besserwisserisch anzumachen.

von la-floe am 22.03.2019, 21:29



Antwort auf: Bv

Das stimmt nicht natürlich hab ich ein bv von Betriebsarzt erhalten Ich werde es ja wissen wenn ich um Bv bei meinem Sohn war Und nein die haben keine andere Tätigkeit Und ja es steht explizit Nachtdienste in meinem Vertrag aber trotzdem danke für deine Hilfe und antworten

von Rose2711 am 22.03.2019, 21:31



Antwort auf: Bv

Danke la floeh für deine Hilfe

von Rose2711 am 22.03.2019, 21:32



Antwort auf: Bv

Und in deinem 450-€-Job sind es auch Nachtdienste?

Mitglied inaktiv - 23.03.2019, 12:56



Antwort auf: Bv

Richtig da ich nur Nächte arbeiten kann Familiär bedingt und das is überall verankert Aber trotzdem danke Schönes we

von Rose2711 am 23.03.2019, 13:43