Hallo Fr.Bader,
Gibt es denn ein neues Gesetz uber das Beschaftigungsverbot ?
Bin 35,einen Kaiserschnitt 2013,bin Krankenschwester,hatte eine Fehlgeburt 2014. Hatte gedacht zu dieser Risikogruppe zugehoren lt meiner Fa nicht. Konnen sie mir sagen warum? Vd im voraus
von
vollmond79
am 05.08.2015, 21:26
Antwort auf:
bv
Hallo,
Nein, es gibt kein neues Gesetz.
Ihr Frauenarzt kann beurteilen, ob die Fehlgeburt dazu führt, Sie krank zuschreiben. Dies ist nicht automatisch der Fall. Auch der Kaiserschnitt nicht, dass ist heute Usus.
Es ist auch nicht so, dass eine Krankenschwester automatisch ein Beschäftigungsverbot erhält, dies hängt vielmehr von der Art ihrer Tätigkeit ab. Dies muss im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt beurteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2015
Antwort auf:
bv
Was arbeitest du denn? Nur weil du eine Risikoschwangere bist, gibt es doch per se kein BV.
von
La_Latina
am 05.08.2015, 21:28
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bv
Ich hab die KS nicht überlesen, meine, in welchem Bereich du arbeitest!
von
La_Latina
am 05.08.2015, 22:52
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bv
Es ist eindeutig zu spät... was ich noch sagen wollte, mein FA sagte, das BV muss der Betriebsarzt ausstellen - ich bbin auch KS!
von
La_Latina
am 05.08.2015, 22:57
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bv
Naja, ich kenne so gut wie keine Schwangere mehr heutzutage welche nicht irgendwo "Risiko" ist. Das alleine langt schon lange nicht mehr.
BV gibt es entweder weil der Job ein Probleme ist, dann muss es der AG ausstellen. oder aber wenn schwerwiegende gesundheitliche Probleme welche über ein Krankschreibung hinaus gehen.
Mitglied inaktiv - 05.08.2015, 23:22
Antwort auf:
bv
Als Krankenschwester ist doch der Betriebsarzt zuständig. Entweder du bekommst Tätigkeiten, die du machen darfst oder er stellt ein BV aus. Ich hatte auch Blutungen,...mein Arzt hat mich krankgeschrieben und der Betriebsarzt hat dann das BV ausgestellt, da ich auch auf keiner anderen Station eingesetzt werden konnte.
von
sternenfee75
am 06.08.2015, 11:04