Frage: Bv gerechtfertigt?

Hallo, ich arbeite als Krankenschwester auf einer Station mit beatmungspflichtigen Patienten. Die arbeit ist schon körperlich anstrengend, da viele Patirnten immobil sind. Meine Kollegen haben mich sehr unterstützt und da ich keine Infusionen/ Injektionen ect.verabreichen darf, habe ich viel Büroarbeit verrichtet und Essen verteilt. Leider musste ich dadurch auch immer mal wieder zu infektiösen Patienten (MRSA,VRE). Nun habe ich zunehmende Rückenprobleme, da der Ischiasnerv oft blockiert. Erst war ich krank geschrieben, dann hat mein Frauenarzt ein bv ausgestellt (20.ssw). Nun (22.ssw) habe ich einen Anruf von der PDL bekommen, dass sie ein individuelles (ärztliches Attest) BV vom FA brauchen, da das aktuelle Bv vom FA den AG auffordert, mich ins bv zu schreiben ("Erstellung des unbefristeten BV`s durch den AG")- und dies täten sie nicht. Momentan würde ich unentschuldigt fehlen!! Sie bieten mir an, meine Tätigkeit auf "Essen reichen und verabreichen" zu beschränken oder d.ärztlichen bv zu akzeptieren. Jetzt meine Fragen: 1. ist es überhaut zulässigt, dass ich infizierten Patienten Essen bringe u.Io.reiche? 2. Kann man ein individuelles ärztliches bv einforden bei genannten Beschwerden? (Hinzugekommen sind starke Symphysenschmerzen b.laufen, sowie vom hno-arzt diagnostizierte Schwangerschaftsrhinitis mit Paukenerguss) Vielen Dank und Entschuldigung für den langen Text ;)

von alexe am 14.01.2014, 12:22



Antwort auf: Bv gerechtfertigt?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Individuell heißt, das BV wird vom FA ausgesprochen - wobei ich nicht verstehe, warum er es angeblich nicht kann/darf. ist es ein allgemeines Problem (schwer heben), stellt es der AG aus. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Wenden Sie sich schnellstens an das zuständieg Gewerbeaufsichtsamt - die lösen den Konflikt! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2014



Antwort auf: Bv gerechtfertigt?

Der Arzt kann Dich eigentlich nur krankschreiben. Mit infektiösen Patienten solltest Du aber sicher auch nicht arbeiten, hier müsste der AG andere Tätigkeiten finden oder ein BV aussprechen. Wenn er das nicht einsieht musst Du Dich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 14.01.2014, 12:45



Antwort auf: Bv gerechtfertigt?

Ok, ich verstehe dennoch nicht, warum es so schwer ist, ein BV vom Arzt zu bekommen, wo es doch eindeutig schwangerschaftsbedingte Beschwerden/ Erkrankungen sind!?

von alexe am 15.01.2014, 10:00



Antwort auf: Bv gerechtfertigt?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Individuell heißt, das BV wird vom FA ausgesprochen - wobei ich nicht verstehe, warum er es angeblich nicht kann/darf. ist es ein allgemeines Problem (schwer heben), stellt es der AG aus. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Wenden Sie sich schnellstens an das zuständieg Gewerbeaufsichtsamt - die lösen den Konflikt! Liebe Grüsse, NB

von Nici am 16.01.2014, 09:24



Antwort auf: Bv gerechtfertigt?

Ich habe aus dem Mutterschutzgesetz herausgelesen, dass wenn eine Erkrankung eindeutig aufgrund der SS entstanden ist (d.h. vorher keine Rückenprobleme...) und ohne SS nicht entstanden wäre (und die Mutter/Kind gefährdet) ein individuelles BV gerechtfertigt ist. Weiter will das Gesetz die Schwangere vor Geldeinbußen schützen und Sie so stellen, wie eine Nichtschwanger. Die Geldeinbußen hätte ich ja eindeutig, (wenn ich monatelang krank geschrieben bin, weil ich nach 6 Wo.nur noch krankengeld bekomme) und sie wären ohne SS so nie entstanden. Daraus müsste sich doch ein Anspruch auf BV ergeben? (Was bedeutet die Abkürzung EG?)

von alexe am 16.01.2014, 12:19