Bitte nochmal um Beantwortung der Frage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bitte nochmal um Beantwortung der Frage

Hallo! Wäre es möglich, nochmal auf meine Frage weiter unten einzugehen? Habe Ihnen auf Ihre Fragen geantwortet. Vielen Dank für Ihre Mühe, freundliche Grüße, Molly

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 14:18



Antwort auf: Bitte nochmal um Beantwortung der Frage

Hallo, beide Eltern sind grds. KG-berechtigt und unterhaltsverpflichtet. Der KM, die das Kind aufzieht, wird das halbe KG angerechnet, weil sie das Kind betreut. Deshalb hat die Oma nicht diesen Vorteil Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2010