Hallo! Wäre es möglich, nochmal auf meine Frage weiter unten einzugehen? Habe Ihnen auf Ihre Fragen geantwortet. Vielen Dank für Ihre Mühe, freundliche Grüße, Molly
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 14:18
Hallo! Wäre es möglich, nochmal auf meine Frage weiter unten einzugehen? Habe Ihnen auf Ihre Fragen geantwortet. Vielen Dank für Ihre Mühe, freundliche Grüße, Molly
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 14:18
Hallo, beide Eltern sind grds. KG-berechtigt und unterhaltsverpflichtet. Der KM, die das Kind aufzieht, wird das halbe KG angerechnet, weil sie das Kind betreut. Deshalb hat die Oma nicht diesen Vorteil Liebe Grüsse, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2010