Frage: Bin ich in der Beweispflicht?

Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Am 19.1. wurde mir eine Spirale gelegt, die aufgrund einer Erkrankung 5 Tage später wieder gezogen werden musste. Diese Spirale habe ich im Anschluss an die Einlage am 19.1. bar in der Praxis bezahlt. Nun bekam ich (7 Wochen später) eine Rechnung zugeschickt, mit der Aufforderung zu bezahlen. Die Arzthelferin sagte am Telefon, sie könne sich daran erinnern, dass ich bezahlt habe und würde es klären. Heute nun sprach ich mit dem Gynäkologen. Er sagte, wenn ich bezahlt hätte, hätte er einen Vermerk im Computer und es wäre keine Rechnung rausgegangen. Dass sich seine Helferin erinnert würde nicht zählen. Den Beleg für die Zahlung habe ich weggeworfen, da die Spirale ja nun schon seit 7 Wochen heraus ist. Welche Möglichkeiten habe ich?? Vielen Dank für Ihre Antwort, Evchen

Mitglied inaktiv - 07.03.2006, 13:52



Antwort auf: Bin ich in der Beweispflicht?

Hallo, wenn die Sprechstundenhilfe sich nicht erinnert und Sie den beweis nicht mehr haben, siht es ganz schlecht aus. Wenn der ARzt seriös ist, muss er doche inen Überhang in der Kasse haben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2006