Frage: Bezahlung der Stunden

Guten Tag. Ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsvertrages und der Bezahlung. In meinem Vertrag sind 25h die Woche ausgeschrieben {Mehrarbeit und Überstunden ist alles geregelt} und ich arbeite seit gut 16Monaten volle 40h die Woche in einer Kita und werde auch danach bezahlt. Nun wünschen sich mein Mann und ich ein Kind... Meine Frage jetzt : Wenn ich schwanger bin kann mich mein Arbeitgeber einfach in Mutterschutz stellen {durch ansteckende Krankheiten Masern ect.} und nur noch für 25h die Woche bezahlen? Weil das Elterngeld auch aus einem Jahr Gehalt berechnet wird und wenn da sechs sieben Monate nur 25h berechnet werden, wäre es für uns finanziell kaum machbar... Liebe Grüße Tine

von Tine215 am 08.11.2019, 12:54



Antwort auf: Bezahlung der Stunden

Hallo, Sie meinen BV. Das berechnet sich aus dem durchschnittlichen Lohn der letzten 3 Mo vor Eintritt der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2019



Antwort auf: Bezahlung der Stunden

Und wie kann mich mein Arbeitgeber bezahlen?

von Tine215 am 08.11.2019, 13:04



Antwort auf: Bezahlung der Stunden

Bei Kinderwunsch wäre es jetzt höchste Zeit, eventuell noch fehlende Impfungen nachzuholen! Wenn der Gesetzentwurf durchgeht, dann besteht ohnehin Impfpflicht für Kita-Personal bezüglich Masern, also auch für dich. Ansonsten ist der Arbeitgeber angehalten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und ggf. eine Umsetzung zu veranlassen, wenn damit Gefährdungen ausgeschlossen werden können.

Mitglied inaktiv - 08.11.2019, 13:07



Antwort auf: Bezahlung der Stunden

Liebe Uriah, noch besteht aber keine Impfpflicht ;-) Passt Dir nicht, ist aber so.

von HeyDu! am 08.11.2019, 15:05



Antwort auf: Bezahlung der Stunden

Gegen alle Gefahren kann man eh nicht impfen. Außerdem ist der AG ja auch angehalten, umzusetzen. AP: im Falle eines möglichen BV erhälst du den Durchschnitt der 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft

Mitglied inaktiv - 11.11.2019, 07:44