Frage: Betriebsübernahme

Hallöchen!Habe 2004 in der Zweigstelle eines großen Unternehmens angefangen und wurde noch im gleichen Jahr schwanger mit meinem ersten Sohn,der im Juni 2005 geboren wurde!Das Verhältnis ging sehr zerstritten auseinander (sogar das Amt für Arbeitsschutz war eingeschaltet),seitdem bin ich in Elternzeit und seit Mai ´07 wissen wir,dass unser zweites Kind unterwegs ist.Ich habe es dem Arbeitgeber mitgeteilt auch bestätigt bekommen!Anfang Dezember letzten Jahres erhielt ich dann ein Schreiben,dass eine Betriebsübernahme stattgefunden hat.Ich habe weder eine Anschrift,noch eine Telefonnummer von dem neuen Arbeitgeber,nun endlich die Fragen: Darf er mich kündigen oder steh ich trotzdem unter Schutz?Da ich vom alten AG keine Kontaktdaten erhalten habe,hatte ich bis jetzt auch noch kein Kontakt mit ihm,wie geh ich weiter vor?

Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 20:21



Antwort auf: Betriebsübernahme

Hallo, der alte AG ist einfach weg und der neue AG da. Es gilt die alte Anschrift, wegen der SS sind Sie nicht zu kündigen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2008