Ich bin alleinerziehende Mutter einer 4 Monate alten Tochter. Ich arbeite im Erziehungsurlaub in Teilzeit. Dadurch verdiene ich weniger als ich vorher in Vollzeit verdient habe. Nun sagte mir eine Rechtsanwältin, dass der Kindesvater (wir sind nicht verheiratet) den Verdienstausfall in voller Höhe als Betreuungsunterhalt an mich zahlen muss, wenn ihm dadurch noch 1000 Euro bleiben (§1651 1 2 BGB). Ist das so?
Mitglied inaktiv - 03.07.2002, 16:45