Hallo Frau Bader, Ich habe ein Problem: Seit einigen Wochen läuft bei uns gerichtlich angeordneter BU, da es Probleme mit dem KV gab: er nahm seine Umgänge sehr unregelmäßig wahr und es gab mehrere Situationen, die für das Kind gefährlich waren wegen seiner Nachlässigkeit. Das JA sagte, es ist Kindeswohlgefährdung und bei Gericht hieß es sofort, dass unbegleitete Umgänge nicht in Frage kommen. Beim BU wurden aber die Probleme gar nicht behandelt, sondern er spielte nur mit dem Kleinen (2), sechsmal unter Aufsicht eine Stunde. Jetzt war der letzte Termin BU und die Betreuerin sagt, dass ich noch einmal kommen muss, um mit dem KV den Umgang schriftlich festzuhalten. Sie sagte er kann den Kleinen jetzt alleine haben, da sie sich jetzt kennen und wegen der Probleme hätte sie mit ihm geredet. Ich sagte ich will das nicht, da sagte sie, wenn ich es nicht mache teilt sie dem Gericht mit, dass ich beim BU unkooperativ war. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich jetzt. Im Beschluss steht nur BU, nichts von danach. Ich glaube nicht dass der KV sich plötzlich geändert hat und finde dass der Kleine noch zu jung ist, um das Risiko einzugehen ihn mit dem KV allein zu lassen. Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben! (Anwalt habe ich keinen)
Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 15:22