Frage: Besuchszeiten

Hallo! Hat mein Exlebensgefährte ( wir haben das gemeinsame Sorgerecht), ein Recht darauf unsere Tochter (20 Monate) 2x in der Woche zu sehen? Sie hängt sehr an mir und ist hinterher ganz aufgewühlt und wollte ein Zeit lang auch nicht mit ihm mit! Danke für die Antwort!

Mitglied inaktiv - 22.05.2004, 20:44



Antwort auf: Besuchszeiten

Hallo, es gibt keine gestzl. regelung zur Häufigkeit, entscheidend ist fdas Kindeswohlinteresse. Das KInd wird aber (auch wenn es mal nicht will oder es Probleme gibt) auf Dauer immer regelmäßig zum Vater gehen müssen. Das ist ja auch für seien Entwicklung wichtig. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.05.2004



Antwort auf: Besuchszeiten

Im Gegenteil: das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater! Oder um deine Frage zu benatworten: warum sollten sich vater und Tochter nicht so oft wie möglich sehen? Zu hinterfragen ist jedoch, warum sie jedesmal so "aufgewühlt" ist, wobei das bis zu einem gewissen Grad normal ist. Das Kind spürt die Spannungen zwischen Euch, also gib für diese Umnstellung nicht nur dem vater die Schuld. Aber abgesehen davon: meine Kinder hatten bei jedem Oma- und / oder Tanten-Besuch in dem Alter auch erst mal wieder Umstellungsstress. Zumal Ihr auch noch gemeinsames Sorgerechts habt, .... warum sollte sie dann nicht auch 50% Ihrer Zeit beim vater verbringen? Ich weiß, das mag provokativ klingen, aber Ihr wolltet teilen und jetzt.... Ihr seid als Paar getrennt, als Eltern werdet Ihr immer einem Weg zusammen finden müssen! Eure Afgabe ist es, Eurer Tochter den getrennten Paarweg plausible und Stressfrei zu machen, damit beide Eltern auch praktisch bleiben können. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 23.05.2004, 09:38