Frage: Bestätigung über SS

Hallo Frau Bader, ich habe heute für 5,- eine Bestätigung beim FA eingeholt, die ich dem AG vorlegen möchte, um spätere potentielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ich hätte dies laut der AG nicht machen müssen, will aber auf Nr. Sicher gehen, denn meine Umstände haben mich vor einier Kündigung bewahrt. Nun nach Bekanntgabe über SS möchten die AGs aber, dass ich dem Unternehmen erhalten bleibe und wünschen mir auch alles Gute. Ich bin eingesetzt wie bisher und könnte damit zufrieden sein, doch traue der Sache nicht recht. Nun meine Frage: Ich möchte das Attest unterzeichnen lassen, habe aber vorhin schon ein Kopie gemacht, ohne Unterschrift. Reicht diese Tatsache im Falle eines Rechtsstreies aus? Was passiert, wenn der AG behauptet, dieses Attest nie gesehen zu haben? Ich möchte ungern um eine Kopie bitten, die mir der AG noch einmal aushändigen müsste. Und was ist mit den 5,-? Trage ich die nun selbst oder kann ich den AG bitten, mir das Geld zu erstatten? Danke im Voraus und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 03.03.2009, 15:44



Antwort auf: Bestätigung über SS

Hallo, muss er nur bezahlen, wenn er es angefordert hat. Ansonsten hätten Sie im Notfall das Attest noch mal vorlegen können, wenn er gekündigt hätte. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2009



Antwort auf: Bestätigung über SS

soweit ich das weis.... ansonsten, was soll passieren....wenn er kündigt, hat man 2 Wochen Zeit gegen die Kündigung vorzugehen.... Dann noch mal das Attest vorlegen und um Bestätigung bitten... Viel Glück und eine schöne Kugelzeit LG Peeka

Mitglied inaktiv - 03.03.2009, 18:38



Antwort auf: Bestätigung über SS

Will Dein Chef ne Bescheinigung, muss er sei zahlen! Die BZgA schreibt in der "Rundum Schwangerschaft und Geburt" auf Seite 15: Auf Wunsch kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest oder Zeugnis einer Hebamme verlangen (ich denke FA ist genauso), muss die Kosten dafür aber selbst tragen.

Mitglied inaktiv - 04.03.2009, 08:22



Antwort auf: Bestätigung über SS

Danke, ich habe es ihm heute vorgelegt, unterzeichnen lassen und kopiert. Die 5,- leg ich aus, denn da jetzt noch rumstreiten würde mir kleinlich vorkommen. Er hat es ja nicht verlangt, ich hab es ja zu meiner eigenen Sicherheit gefordert vom FA....Vielleicht kann ich es steuerlich absetzen ;-) Viele Grüße und danke auch für die Wünsche, nun fühle ich mich viel beruhigter als gestern.

Mitglied inaktiv - 04.03.2009, 09:48