Frage: Beschäftigungsvebot

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Sekretärin auf 400 euro-basis angesellt für maximal 15 Stunden die Woche in einem Zweimannbetrieb (Chef und ich). Jetzt bin ich in der 9 Woche schwanger und wurde krankgeschrieben wegen Blutungen. Jetzt kam die Frage wegen einem Beschäftigungsverbot auf. Wie kann mein Arbeitgeber dieses begründen, weil es ist für ihn ja nicht gewährleistet, das ich konsequent den Rest der Schwangerschaft arbeiten kann bedingt durch eventueller Krankschreibungen. Oder geht das so einfach mit dem Beschäftigungsverbot dann nicht? Danke im Voraus viele Grüße Kristin

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 22:23



Antwort auf: Beschäftigungsvebot

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2011