Liebe Frau Bader, a) zählt die Zeit des Mutterschutzes (in der Regel 14 Wochen) zu den "Beschäftigungsjahren"? b) reine Elternzeit zählt ja nicht darunter. Aber wie verhält es sich, wenn man während der Elternzeit ca. halbtags arbeitet? Zählt dies dann auch zu den Beschäftigungsjahren? Danke im Voraus! Iman
von Iman7010 am 25.02.2014, 10:28