Frage: Beschäftigungsgarantie

Hallo habe schon einmal geschrieben und Sie haben mir geantwortet: Es komme darauf an, was in meinem Vertrag steht. Ich habe eine Stellenbeschreibung und darin stehen kaufmännischer Bereich Einkauf,Verkauf. Ich warte auf baldige Antwort. Gruss Irina

Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 19:18



Antwort auf: Beschäftigungsgarantie

Hallo, sorry, die Formulierung "ich warte auf baldige Antwort" finde ich ziemlich unverschämt. Aber dann wissen Sie ja, wo der AG Sie einsetzten darf. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2005