Guten Tag Frau Bader, wenn die Ex-Frau wieder heiratet (bei Ihr sind die Kinder) und der Mann auch wieder geheiratet hat (schon Jahre früher) . Und mit der jetztigen Frau auch 2 Kinder hat..... Wie wird da der Unterhalt für die Kinder berechnet? Fällt er dann geringer aus, da Sie neu verheiraet ist. Und beide auch arbeiten gehen? Und müssen nicht für die Kinder aus zweiter Ehe auch die Beträge aus der D-Tabelle am Ende noch verfügbar sein? Die neue Frau geht nicht arbeiten. Die Kinder sind noch recht jung. Ich hoffe auf eine Antwort. Vielen Dank und eine schönes Wochenende. LG Gruss joso
Mitglied inaktiv - 20.11.2009, 12:35