Werden für die Berechnung des Urlaubsanspruches (Entbindungstermin plus 8 Wochen) nur "volle" Monate angerechnet? Beispiel: Entbindungstermin: 29.03. Urlaubsanspruch bis 24.05. Beträgt der Urlaubsanspruch 4/12 oder 5/12 des Jahresurlaubsanspruches?
Mitglied inaktiv - 03.01.2002, 15:48