Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet seit 1995.2012 war mein Einkommen gering. Ich war auch Arbeitslos von Februar 2012 bis Februar 2013. 2013 hatte ich vom Nebengewerbe kein Einkommen, habe aber das Gewerbe nicht abgemeldet. Seit April 2013 arbeite ich vollzeit im Büro bin direkt Schwanger geworden, mein Mutterschutz endet am 8 Februar. Laut der Elterngeldstelle wird nur 2012 berücksichtigt und mir den mindestbtrag von 300euro geben. ist das richtig? Vielen dank für die antwort im vorraus lg jessica
von jessicav1 am 30.01.2014, 21:08