Frage: Bei wem wird das Kind eingetragen?

Hallo! Habe mal paar Fragen... 1. Ich lebe mit meinem Partner in einem Haushalt, sind nicht verheiratet. Haben für das kommende Kind die Vaterschaftsanerkennung und das geteilte Sorgerecht bereits geregelt. Das Kind soll den Namen des Vaters annehmen. Nun ist die Frage, wie sieht das denn mit den ganzen Versicherungen aus.. Muss das Kind dann immer bei dem Vater geschrieben stehen oder geht das auch, wenn das Kind zum Beispiel bei mir in der Krankenkasse mitversichert ist und ich die KGZ für die Riester bekomme? 2. Wie wechseln wir dann in die Steuerklasse? Wir gelten ja nicht als alleinerziehend, da wir zusammenleben und haben beide das Sorgerecht. Ich bekomme dann die 2? und mein Partner?, bekommt er auch die zwei oder bleibt er in der eins? 3. Gibt es noch andere Zulagen, Zuschüsse, Förderungen,... die man zusätzlich zum Mutterschaftsgeld/Kindergeld, etc. beantragen kann? Vielen dank für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 27.07.2011, 15:14



Antwort auf: Bei wem wird das Kind eingetragen?

Hallo, 1.Geht auch 2. Das Kind wird bei dem als Kl 2 eingetragen, der den Alleinerzeihendenentlastungebetrag geltend macht (der auch das KG bezieht) 3. Die normalen sozialen Leistungen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2011



Antwort auf: Bei wem wird das Kind eingetragen?

Hallo dein Partner bleibt in der 1, sofern ihr nicht heiratet, dann könnte er in die 3 wechseln. Die 2 steht keinem von Euch zu, da ihr zusammenlebt. Kind kann halb oder ganz auf seine Lohnsteuerkarte. Das Kind kann bei ihm oder bei Dir kostenlos mitversichert werden bei der Krankenkasse. Jedem von Euch stehen 10 Kindkranktage zu. Beantragen könnte man noch Wohngeld, Kindergeldzuschlag , notfalls ALGII aufstockend.

Mitglied inaktiv - 27.07.2011, 15:35