Sehr geehrte Frau Bader, Derzeit bin in in Elterzeit. Meine Tochter ist am 15.08.15 zur Welt gekommen und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ab dem 15.08.16 habe ich einen Teilzeit in Elternzeit (30std/Woche) Vertrag bei meinem Arbeitgeber bei dem ich vor der Schwangerschaft Vollzeit (unbefristet) gearbeitet habe. Nun bin ich erneut schwanger, was ich meinem AG auch vor Vertragsabschluss mitgeteilt habe. Jetzt hab ich den TZ in EZ Vertrag nur befristet bis 31.12.16 bekommen. Der MuSchu beginnt am 22.12.16. Das würde für mich bedeuten das ich ab dem 31.12. nur den Zuschuss der kk als MuSchu Geld bekommen würde wenn ich richtig informiert bin. Nun zu meiner frage: Kann ich einfach zum 21.12.16 meine Elternzeit beenden trotz des laufenden TZ in EZ Vertrages? Oder muss ich bis 31.12.16 warten bis ich die Elternzeit beenden kann? Normalerweise brauch ich ja keine Zustimmung des AG, soweit ich weiss. Bin nur etwas verunsichert wegen dem befristeten TZ Vertrag. Mit freundlichen Grüßen, Sabine F.
von MiniNr.2 am 10.07.2016, 13:53