Basiselterngeld oder EG aus Erwerbseinkommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Basiselterngeld oder EG aus Erwerbseinkommen

Liebe Frau Bader. In wenigen Wochen erwarten wir unser drittes Kind. Ich habe während des letzten Jahres in EZ ein wenig freiberuflich gearbeitet und hatte einen 7h- Minijob. Der Verdienst daraus war sehr überschaubar und würde bei der Berechnung des Elterngeldes keinen Vorteil bringen. Ich würde trotzdem nur Basiselterngeld erhalten. Allerdings wäre es für mich sehr mühsam die Nachweise für die ganzen kleinen freiberuflichen Arbeiten zusammenzupuzzeln. Kann ich im Antrag einfach angeben, dass ich Basiselterngeld erhalten möchte? Mache ich damit etwas falsch? Mehr als die 300 Euro plus Geschwisterbonus wird wie gesagt trotzdem nicht rauskommen, auch wenn ich nun alles einzeln aufliste. VG stardust

von stardust82 am 10.01.2019, 11:30



Antwort auf: Basiselterngeld oder EG aus Erwerbseinkommen

Hallo, versuchen können Sie es - wäre eine Ermessensfrage (wobei die/der/das Sachbearbeiter ja auch Arbeit spart). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Basiselterngeld oder EG aus Erwerbseinkommen

Bei uns ist das kein Problem. Einfach angeben, dass auf eine explizite Berechnung des Elterngeldes verzichtet werden soll und nur der Mindestbetrag beantragt wird, dann passiert das auch so.

von Dojii am 10.01.2019, 11:34



Antwort auf: Basiselterngeld oder EG aus Erwerbseinkommen

Vielen Dank für Deine Antwort. Und wie sieht es aus mit Erwerbseinkommen nach der Geburt? Vom Mindestelterngeld wird ja nichts abgezogen, wenn ich nun monatlich zwischen 30 und 300 Euro Zuverdienst habe aus 3 verschiedenen Quellen (Minijob ab Juni, Kleingewerbe, Freiberufler) muss ich das alles angeben? Ich überschreite definitiv nicht die wöchentlich zulässige Arbeitszeit. Und da ich Mindest- EG erhalte, wird auch nix abgezogen. LG stardust

von stardust82 am 10.01.2019, 12:43



Antwort auf: Basiselterngeld oder EG aus Erwerbseinkommen

Das musst du dann tatsächlich mal mit der zuständigen Elterngeldstelle klären, wie viele Informationen/Daten die tatsächlich noch von dir wollen, wenn du aktiv nur den Mindestsatz beantragst. Theoretisch reicht es, dass du im Antrag angibst, unter 30 Wochenstunden zu bleiben, da nur das wichtig ist. Was du jetzt tatsächlich verdienst spielt keine Rolle mehr, da man auf den Mindestsatz ja ohnehin nichts mehr anrechnen kann.

von Dojii am 11.01.2019, 07:43